# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_Dezember 1856_S363 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) Der Ständeunterschied in der Kirche. 363 gium, zu gehorchen, zugestehen zu dürfen und dieselben einem dreifachen Scepter unterwerfen zu können. Während unsere Väter den Haus⸗ und obrigkeitlichen Stand als etwas betrachteten, was von der Kirche, wenn dieselben in sie eingegangen sind, geheiligt und gebraucht werde, so betrachtet hingegen Herr P. G. dieselben gleichsam als den privilegirten Adelstand, in welchem die in der Kirche befindliche Regierungsgewalt ruhe. Dieses Mißbrauchs der Lehre von den Ständen hat sich Herr P. Grabau nicht zuerst schuldig gemacht. Es ist derselbe schon alt. Schon Luther hat ihn rügen müssen. Er schreibt im J. 1544 (daß wir nur noch dieses Zeugniß citiren): „Wir schreien und streiten mit höchstem Eifer, daß ein gewisser und kenntlicher und ungezweifelter Unterschied und eine eigentliche Einschränkung eines jeglichen Standes solle beibehalten werden, daß der Hausstand zur Regierung der Kinder und Familie gehöre, daß die Eltern das Hauswesen verwalten; daß die Fürsten in der Polizei das gemeine Wesen handhaben, die Unterthanen aber gehorchen sollen; ingleichen, daß in der Kirche die Erkenntniß des Sohnes Gottes solle gelehrt werden ... Dieser Unterschied unter der Polizei, dem Hausstande und der Kirche muß fleißig in Acht genommen werden und ein jedweder Stand in seinen behörigen Schranken gehalten werden. Und ob wir uns zwar aus allen Kräften dahin bearbeitet haben, so wird doch der Satan nicht aufhören, dieses unter einander zu mischen und zu stören, und es wird niemals an Leuten mangeln, die sich nicht in den Schranken ihres Amtes halten werden.*) Die hochmüthigen, schwärmerischen und aufrührischen Lehrer sind mit ihrem Amte nicht zufrieden, sie maßen sich auch des weltlichen Regimentes an. Hingegen die weltliche Obrigkeit und die Fürsten thun auch Eingriff in ein fremdes Amt, und legen ihre Hände an das Ruder des Kirchenregiments und maßen sich auch hier der Herrschaft an. Also hat der Teufel allezeit seine Werkzeuge, die uns hierin beunruhigen und die vorgeschriebenen Grenzen ihres Berufes über⸗ *) Vielleicht wird Herr P. G. hierbei einwenden, daß bei seiner Theorie die Grenzen, innerhalb welcher ein jeder Stand seine Arbeit und Gewalt habe, genau bestimmt seien. Allein hiermit offenbart er nur die Unlauterkeit seiner ganzen Kirchenpolitik, denn entweder sind diese Grenzen nur Schein, oder das Zugeständniß ist nur Schein, daß auch Leute aus den weltlichen Ständen zu dem Kirchenregiment gehören. Denn gehören die weltlichen Stände zum Kirchengericht als solche, so ist die Grenze schon verrückt und die Vermengung geschehen. Uns ist jedoch das Wahrscheinlichste, daß Herr P. G. die Leute aus den weltlichen Ständen im Grunde gar nicht als zum Kirchenregiment gehörig ansieht. Die ganze Theorie geht darauf hinaus, den Laien nur weiß zu machen, daß auch sie im Kirchenregiment sitzen und daß die Herrn Pfarrer nicht die Souveraine in der Kirche seien; während sie, die Laien, doch nur mit dem Schein eines Antheils am Kirchenregiment abgespeist werden. Es ist ja klar, daß die Leute in den weltlichen Ständen entweder als Christen Antheil am Kirchenregiment haben, oder daß ihnen durchaus keiner zukommt. Herr P. G. giebt ihnen nun zwar die Gewalt in ihrem Stand und Beruf, und das nennt er Antheil am Kirchenregiment; was thut er aber so? Er fälscht die Lehre vom Kirchenregiment, um die Laien mit bloßen Phrasen zu befriedigen. L. u. W.