# LCMS Convention Proceedings_St. Louis Missouri_1857_S393 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) — 393 — Kirche gegeben, herrſcht im Gewiſſen; die einen ſind, obgleich ſie dem geiſt⸗ lichen dienen, doch ihrem Weſen nach etwas Weltliches, zwei leibliche Regimente, nur für dieſe Welt und hören auf, — das andere iſt bleibend, auch wenn dem Schauen in der Herrlichkeit der Glaube und die Hoffnung weichen muß. Wo dieſe Grundlage nicht feſtgehalten wird, iſt ſowohl Rück⸗ kehr zum altteſtamentlich⸗jüdiſchen Standpunkte, als auch eine Vermengung unvermeidlich, vergl. S. 17., gegen welche die Reformation beſtändig ange⸗ kämpft hat. Die Folgen, welche daraus mit Nothwendigkeit erwachſen, ſind von der ſchwerſten Bedeutung. Nicht bloß das Beſtreben, eine von Gott geordnete Autorität der Kirchenverfaſſung überhaupt darzuſtellen, S. 11. 17., (d. h. Geſetz und Sünde zu machen an Chriſti Statt,) — auch was demnach der 5. Synodalbrief unter ſolcher verſteht, S. 11. 15., „die Glie⸗ derung der heiligen Kirche in ihrer Sichtbarkeit“, nämlich nach Clerus, Haus⸗ regiment und weltlicher Obrigkeit mit Ausſchluß der Uebrigen, iſt nachtheilig gerichtet gegen die theuer erkaufte Freiheit, welche jedem einzelnen Chriſtenmenſchen durch göttliche Gnade zukommt, die keinem von ihnen einen äußeren Vorrang oder Privilegium gibt; denn nur weil dieſe nicht alle zur Ausübung gewiſſer Rechte, die auch den getauften Kindern geſchenkt ſind, — dasjenige, was der Gebrauch der Gnadenmittel entweder erheiſcht oder dazu wenigſtens frommt und ſich ſchickt, zu ſetzen —, mitwirken können, muß die Verwaltung derſelben ſtellvertretenden Perſonen übertragen werden; die Art, wie es geſchieht, macht den Begriff einer Kirchenverfaſſung aus, und es iſt keine Spur eines ceremoniellen Gebots in dieſer Beziehung vorhanden; der Gehorſam wird durch das Band des Friedens und der Einigkeit beſtimmt. Das Feindſeligſte aber iſt es, daß auf eine unter Scheinreden verhüllte, jedoch leicht entdeckbare Weiſe die Prediger als die eigentlich Gebieten⸗ den, die Familienväter und Landesobrigkeiten je nach ihrem Berufskreiſe vielmehr als gehorchende Vollſtrecker der Ausſprüche und Beſchlüſſe der erſtern betrachtet, vergl. S. 12—14. 16. ff., und dieſe beiden letztern nach ihrem weltlichen Stand dem kirchlichen Regimente gleichſam eingepropft werden, dadurch eine treibende Macht des Ge⸗ ſetzes auf einem Gebiete, wo es ihr ſchlechterdings nicht gebührt, dem Heiligen Geiſte ſchädlich und verderbend zur Seite tritt, der, von ihnen ſelbſt Alles und mehr zu thun, als durch irgend ein menſchliches Recht ge⸗ heißen wird, Allen innewohnt, welche Glieder am geiſtlichen Leibe JEſu Chriſti geworden ſind. — Nein, das alleinige Haupt derſelben iſt und bleibt der König aller Könige; das Scepter ſeines Reichs die aus Zion geſendete Predigt der Gerechtigkeit und des Heils; das einige Gebot, das ohne Ausnahme unter die Sünde beſchließt, die Liebe, dadurch der Glaube ohne Zwang im Thun begriffen iſt; der einige Stand, der aller Kreaturen Macht hat, der Chriſten, deren Geſammtheit die eine heilige Kirche umfaßt; alle ſind von derſelben nach dem inwendigen Menſchen, und obwohl nach dem äußeren im Reich der Natur und allen Ordnungen dieſes um des HErrn willen unterthan, doch mit dem Herzen und Gewiſſen frei, über ſie erhaben und ſich alle gleich, inſofern jeder den ganzen Chriſtus hat; nur die Gaben des Geiſtes ſind mancherlei und wirken verſchiedene Stufen und Verzweigungen eines und desſelben Amtes, das urſprünglich, gemeinſam und ewig allen gehört, aber mittelbar durch gnädige Schenkung Gottes für dieſe Zeit bei den Biſchöfen oder Hirten von der Kirche und ihres Berufs wegen iſt, die durch die Verwaltung und den Gebrauch der Gnadenmittel äußerlich erkenn⸗ bar wird. Je höher die Gabe, deſto mehr Dienſt; wer da will der Vor⸗ nehmſte ſein, der ſei Jedermanns Knecht. Denn auch des Menſchen Sohn