# LCMS Convention Proceedings_St. Louis Missouri_1857_S390 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) — 390 — der lutheriſchen Kirche, auch unter den berühmteſten Theologen, ſo iſt dies nur ein trauriges Zeichen von ihrem ſchrecklichen Verfalle. Wir ſchließen mit dem herzlichen Wunſche und der dringenden Bitte, daß Sie, lieber Bruder, nicht nur das Unrecht, das Sie in Ihrem Schreiben an uns begangen haben, ſondern auch den großen gefährlichen Irrthum erkennen möchten, in welchem Sie ſich rückſichtlich der letzten Dinge befinden. — Uebrigens ſtimmen wir von Herzen in Ihr Schlußwort ein und bitten den barmherzigen Gott, daß Er auch ferner ſeine Hand nicht von uns ab⸗ ziehen und uns in Gnaden bewahren wolle vor aller Verſündigung an ſeinem heiligen Wort, darin Er ſich herabgelaſſen hat, uns das Geheimniß ſeines Willens, der wunderbaren Haushaltung in ſeiner Kirche und ſeines ewigen Reichs zu offenbaren, damit wir uns an das halten, was uns mit klaren Worten geoffenbart iſt, aber alle Enthüllung der Zukunft gänzlich Ihm, dem HErrn, allein überlaſſen. Um dieſe ganze Angelegenheit zwiſchen uns und Ihnen mit Gottes Hülfe zu ſchließen und die Einigkeit im Geiſte an unſerm Theile zu erhalten, haben wir eine Commiſſion ernannt, beſtehend aus dem Profeſſor A. Biewend und Paſtor Schaller von St. Louis, um mit Ihnen, wenn Sie es wünſchen, über den Diſſenſus in der Lehre zu verhandeln. Die Evang.⸗luth. Synode von Miſſouri, Ohio u. a. St. Fort Wayne, Ind., den 24. October 1857. Unterzeichnet F. W. Husmann, Fr. Wyneken. d. Z. Secr. der Synode. Beilage D. Referat über den Vorſchlag der ehrw. Synode von Buffalo an die ehrw. Synode von Miſſouri, ein gemeinſchaftliches Kirchengericht ſammt ihr und andern Synoden dieſes Landes zu errichten, durch welches auch die zwiſchen beiden erſteren obwaltenden Streitigkeiten geſchlichtet werden könnten. Im Spätſommer vorigen Jahres wurde durch den Senior des Miniſte⸗ riums der Synode von Buffalo im Auftrag der letzteren an unſer allgemeines Präſidium ein Exemplar ihres 5ten Synodalbriefes geſandt, indem zugleich ein beigefügtes kurzes Anſchreiben erſuchte, obigen darin geſtellten Vorſchlag unſerer Synode darzulegen und unſere Entſchließungen darüber in einer Antwort ihm zukommen zu laſſen. In dem Synodalbrief ſelbſt wird der Stand der Dinge, welcher hier in Betracht kommt, alſo angegeben. Die Synode von Buffalo will von ihrer Forderung, daß die bekannten Oppoſitionsprediger abgerufen werden möchten, abſtehen; ſie müſſe nun zwar wenigſtens das Eine fernerhin ver⸗ langen, daß Miſſouri ſeine ſeit 12 Jahren an ihr verübten öffentlichen Un⸗ gerechtigkeiten bußfertig erkenne und abbitte, worauf dann der chriſtliche Friede in den äußeren kirchlichen Verhältniſſen hergeſtellt, diejenigen, welche in den Oppoſitionsgemeinden ihre Trennung bereuten, (von ihr) abſolvirt und Alles zur Befeſtigung desſelben Friedens geordnet werden könne; im Fall aber Miſſouri jenes nicht thue, jedoch den Wunſch haben werde, ſeine öffentlichen Verſündigungen erkennen zu lernen, ſo werde hiermit ein allge⸗ meines Kirchengericht, wie es in dem Synodalbrief näher bezeichnet ſei, vor⸗ geſchlagen, worüber die Synode von Miſſouri nun beſchließen möge.