# LCMS Convention Proceedings_St. Louis Missouri_1857_S359 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) — 359 — Sache beſprochen und feſtgeſtellt. Es iſt im „Lutheraner“ und in den öffentlichen Blättern von Fort Wayne eine Anzeige nebſt Proſpectus erſchienen und die Anſtalt am 16ten November eröffnet worden. Concordia⸗College in St. Louis; Vermehrung der Lehrkräfte; Zuſatz zur Conſtitution; Collegebau. Aus unſern Synodalverhandlungen von 1853 und 1854 (ſiehe 7ten Synodal⸗Bericht S. 266 und 8. Synodal⸗Bericht S. 286) iſt gleichfalls bekannt, daß die Synode ſchon ſeit Jahren darauf bedacht geweſen, die Lehr⸗ kräfte an dieſer Anſtalt zu vermehren. Namentlich war es die Anſtellung eines zweiten Profeſſors der Theologie, wofür die Synode einen tüchtigen und geeigneten Mann zu gewinnen wünſchte. Auf das Gutachten der Pro⸗ feſſoren Walther und Biewend ſowie des Rectors Gönner hatte die Synode jedoch auf ihrer Verſammlung im Jahr 1854 beſchloſſen, dieſe Stelle vor⸗ läufig noch offen zu laſſen, und vorerſt einen zweiten Lehrer an das Gym⸗ naſium zu berufen, der einſtweilen auch die Lücken am Seminar ausfüllen helfe; und Herr Paſtor G. Schick war in Folge deſſen ſpäter als Conrector am College angeſtellt worden. Herr Dr. Sihler legte nun bei unſerer diesjährigen Synodalverſamm⸗ lung der Synode eine Bittſchrift der Fort Wayner Paſtoral⸗Diſtricts⸗ Conferenz vor, worin die Bittſteller mit allem Ernſt darauf dringen, daß jetzt ein zweiter Profeſſor der Theologie am Concordia⸗College angeſtellt werde. (cf. Beilage H.) Die Synode erkannte die Wichtigkeit und Nothwendigkeit dieſer Sache aufs Neue an, und beſchloß, daß das Wahlcollegium noch während der Synodalzeit darauf Bedacht nehmen ſolle, einen ſolchen zweiten Profeſſor der Theologie an das Concordia⸗College zu berufen. Der Allgemeine Präſes machte ferner die Synode darauf aufmerkſam, wie er ſchon in ſeinem amtlichen Berichte erwähnt habe, daß Herr Dr. G. Seyffarth ſich willig habe finden laſſen, eine Profeſſur der Theologie am Concordia⸗College zu übernehmen; — und wie auch, während Rector Gönner die Reviſion der Altenburger Bibel in Händen gehabt, Herr Saxer als Gymnaſiallehrer proviſoriſch angeſtellt worden ſei. Er ſtelle nun die Frage an die Synode, ob ſie dieſen Beruf der beiden genannten Profeſſoren beſtätige. — Dr. Seyffarth fügte dieſer Mittheilung die Erklärung bei, daß er bereit ſei, der Kirche hier mit ſeiner Zeit und Kraft zu dienen, ohne auf Beſoldung Anſpruch zu machen, da er die Mittel habe, dies ohne ſolche thun zu können. Die Synode gab gern ihre Zuſtimmung zu dieſer Berufung und Aner⸗ bietung Dr. Seyffarths; — ſie dankte Gott, daß Er ihr in der Perſon des Dr. Seyffarth einen ſo theuren Mann zugeführt und ihn willig gemacht habe, in unſerer Mitte für das Reich Gottes mit ſeinen Gaben zu wirken. Auch den Beruf des Hrn. Saxer, als Gymnaſiallehrers am College, beſtätigte die Synode und beſchloß, daß demſelben der Titel eines „Sub⸗ rectors“ beigelegt werde. Von Profeſſor Biewend wurde der Synode folgende Eingabe vorgelegt, worin einige nähere Beſtimmungen als Zuſatz zur Conſtitution des Concor⸗ dia⸗College vorgeſchlagen und von der Synode genehmigt wurden. (cf. Beilage I.)