# LCMS Convention Proceedings_St. Louis Missouri_1857_S355 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) — 355 — Die Synode erkannte ferner an, daß es in dieſem Falle Pflicht der be⸗ treffenden Muttergemeinde ſei, nicht nur in die Bildung einer engliſchen Tochtergemeinde zu willigen, ſondern dieſer darin auch mit Rath und That an die Hand zu gehen, und ihr auch namentlich ſolche ältere und erfahrenere Mitglieder gern zu überlaſſen, die zwar nicht für ihre eigene Perſon, wohl aber ihrer Familien wegen das Bedürfniß dazu hätten; theils, damit nicht die Familienglieder in verſchiedene Gemeinden getrennt würden, theils, damit durch ſolche ältere Glieder die junge Gemeinde geſtärkt und gekräftigt werde; und daß in ſolchem Falle chriſtliche Eltern ſich durch die Nothwendigkeit, die bisherige Gemeindeverbindung löſen zu müſſen, an der Erfüllung dieſer ihrer elterlichen Pflicht nicht hindern laſſen könnten und dürften. Da nun eben eine Zwiſtigkeit über obigen Gegenſtand zwiſchen vor⸗ maligen Gliedern der deutſchen ev.⸗luth. St. Paulusgemeinde in Baltimore und dieſer die Veranlaſſung zu dieſer Frage und Verhandlung geweſen war (ſiehe 1. Bericht des öſtlichen Diſtricts S. 22), und die Synode von Erſtern erſucht worden war, dieſelbe beizulegen, ſo ernannte die Synode eine Com⸗ miſſion, beſtehend aus Hrn. Profeſſor Walther und unſerm neuerwählten Vicepräſes Hrn. Paſtor Schwan, um den entzweiten Brüdern dazu die Hand zu reichen; welcher Commiſſion es dann unter dem gnädigen Beiſtande Gottes gelungen iſt, dort Alles zum guten Ende zu bringen, wie dem Leſer aus No. 7 des „Lutheraner“ bereits bekannt iſt. Bedenken über etliche im „Lutheraner“ mitgetheilte Ausſprüche Joh. Gerhards, die Wirkung der heiligen Taufe ꝛc. betreffend. (S. 1. Bericht d. öſtl. Diſtr.⸗Syn. S. 21; u. 2. Bericht derſelben S. 28.) An das von Herrn Profeſſor Walther über dieſen Gegenſtand ausgear⸗ beitete und verleſene Referat (cf. Beilage E. im Anhang) knüpfte ſich eine fernere mündliche Beſprechung dieſes Gegenſtandes, und zwar zunächſt des erſten Punktes, die Wirkung der Taufe betreffend, an. Die Synode bekannte ſich zu der im Referat gegebenen Auseinanderſetzung, und faßte den Beſchluß, daß den Antragſtellern in der Gemeinde des Paſtors Keyl geantwortet werde: die allgemeine Synode ſtimme der Erklärung der öſtlichen Diſtrictsſynode darin bei, daß kein wirklicher Widerſpruch zwiſchen dem Ausſpruche Joh. Gerhards und dem Ausſpruche Luthers und der ſymboliſchen Bücher ſei: die Taufe (als in welcher ja das Waſſer in Gottes Gebot gefaßt und mit Gottes Wort und Verheißung verbunden ſei) wirke den Glauben; und das Wort (ſei es vor oder in der Taufe) wirke den Glauben. Die Taufe, wie das Wort, fordere und wirke zugleich den Glauben. Bei dieſer Gelegenheit wurde die Frage gethan: wie denn die Taufpathen im Namen des Kindes auf die Frage: „Glaubſt du?“ mit „ja“ antworten könnten, da das Kind noch nicht getauft ſei, wenn nicht das Wort ſchon vorher den Glauben in demſelben gewirkt hätte.“ Darauf wurde geantwortet: die Taufpathen, wie die Eltern des Kindes, ſammt dem Prediger ſchritten in dem zuverſichtlichen Glauben zur Taufe des Kindes, daß Gott demſelben den Glauben ſchenken wolle, worum ſie Ihn auch im Glauben anflehten. Sie wären gewiß, daß Gott, der den Glauben fordere, ihn auch gebe. Gott ſei nicht erſt an das Begießen mit Waſſer gebunden, ſondern könne dem Täuflinge auch ſchon vorher den Glauben ſchenken.