# LCMS Convention Proceedings_St. Louis Missouri_1857_S353 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) — 353 — Herr Paſtor Bürger hatte im Auftrage des Allgemeinen Präſes ein Referat darüber verabfaßt, welches jetzt der Synode vorgeleſen wurde und woran ſich dann die weitere Beſprechung dieſes Gegenſtandes anknüpfte. Der von der öſtlichen Diſtrictsſynode angeführte Grund für die Ab⸗ änderung der betreffenden Beſtimmung, daß dieſe nämlich unzweck⸗ mäßig ſei, wurde beſtritten. Es wurde bemerkt, daß die Brüder der öſt⸗ lichen Diſtrictsſynode den Hauptzweck, wozu die Synode das Amt eines Allgemeinen Präſes und Viſitators aufgerichtet habe, und welcher in der neuen Conſtitution Cap. VI. E. 10. ausgeſprochen ſei, nämlich die „Einigkeit der ſämmtlichen Diſtrictsſynoden in der Wahr⸗ heit, in Lehre und Praxis zu erhalten und zu fördern“ ꝛc., wohl nicht ſcharf genug im Auge behalten hätten. Was das Verhältniß zwiſchen dem Allgemeinen Präſes und den Diſtrictspräſides anlange, ſo ſei dieſes allerdings ſo weit als nöthig in der Conſtitution beſtimmt. Der All⸗ gemeine Präſes habe darnach nur Adminiſtrativgewalt und daher ſei die von den Brüdern des öſtlichen Diſtricts gehegte Befürchtung einer Colliſion zwiſchen den Functionen des Allgemeinen Präſes und der Diſtrictspräſides unbegründet. Es wurde wiederholt darauf hingewieſen, wie wichtig es für die Eintracht der Synode ſei, daß der Allgemeine Präſes auch als Viſitator überall die Synode bereiſe, wenn auch der Nutzen davon nicht ſo offen in die Augen fallen ſollte. Die betreffenden Brüder der öſtlichen Diſtrictsſynode erklärten, daß ſie damit nicht das Viſitatoramt ſelbſt, ſondern die nach ihrer Meinung unzu⸗ reichende Beſtimmung über dasſelbe als unzweckmäßig hätten bezeichnen wollen, und daß ſie hauptſächlich die Unausführbarkeit derſelben im Auge gehabt, indem es nicht möglich ſei, daß ein Mann in drei Jahren alle Synodalgemeinden gehörig viſitiren könne. Nach Erwägung der für und wider die Zweckmäßigkeit der betreffenden Beſtimmung vorgebrachten Gründe wurde die förmliche Frage an die Synode geſtellt: ob ſie jene Be⸗ ſtimmung der Conſtitution, nach welcher der Allgemeine Präſes alle Synodalgemeinden zu viſitiren habe, noch als zweckmäßig erkenne? welche mit „ja“! beantwortet wurde. Die Hauptfrage blieb alſo jetzt: wie man es dem allgemeinen Präſes möglich machen ſolle, dieſer Vorſchrift nachzukommen? Nachdem von meh⸗ reren Seiten zu dieſem Zwecke verſchiedene Mittel und Wege angegeben, erwogen und als unpaſſend verworfen worden, wurde endlich der Vorſchlag gemacht, daß der Präſes nicht gehalten ſei, wie bisher, in drei Jahren ſeine Viſitation zu vollenden, weil dies, wie erwieſen, bei dem großen Umfange unſeres Synodalſprengels nicht mehr möglich ſei; ſondern daß die Sy⸗ node demſelben von Zeit zu Zeit den Zeitraum beſtimme, innerhalb welches er dieſe Viſitation des ganzen Synodal⸗ ſprengels auszuführen habe. Dieſer Vorſchlag wurde nach gehöriger Erwägung angenommen und zu einem Synodalbeſchluß erhoben; welchem dann ſpäter als Ergänzung noch folgende Beſchlüſſe beigefügt wurden: daß die Synode dieſen Zeitraum für diesmal auf ſechs Jahre feſtſetze; daß die dadurch nöthig gewordene Abänderung der betreffenden Beſtimmung in der Conſtitution den Synodalgemeinden von ihren Paſtoren zur Annahme oder Verwerfung vorgelegt werde; und, daß diejenigen Gemeinden, welche mit obigem Beſchluſſe nicht zufrieden ſein ſollten, ihre Verwerfung des⸗ ſelben binnen zwei Monaten an den Allgemeinen Präſes einzuſenden hätten. Der von der öſtlichen Diſtrictsſynode gemachte und in obigem Referat mitgetheilte Vorſchlag, daß es dem Allgemeinen Präſes zuſtehe, zu ſeinen