# LCMS Convention Proceedings_St. Louis Missouri_1857_S352 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) — 352 — Beſchloſſen: daß wir bei dem von Anfang an und ſpäter wiederholt der Synode von Buffalo von uns gemachten Antrage unabänderlich ver⸗ bleiben, daß zur Beilegung des zwiſchen uns und der genannten Synode obſchwebenden Streits vorerſt ein Colloquium über die ſtattfindenden Lehr⸗ differenzen angeſtellt werde. Da aber die Synode von Buffalo öffentlich behauptet, daß von ihr rechtmäßig Gebannte von Gliedern unſers Miniſteriums aufgenommen worden ſeien, und mit Wort und Sacrament bedient werden, mit welcher Behauptung genannte Synode offenbar die möglichen Vergehungen Einzel⸗ ner auf uns Alle zu legen und damit unſer Aller Gewiſſen fort und fort zu beſchweren und zu beunruhigen beabſichtigt, indem ſie nur zu gut weiß, wie es eine reine Unmöglichkeit iſt, daß jedes Glied unſerer Synode über die Rechtmäßigkeit der Handlungsweiſe eines Mitgliedes in jedem einzelnen Falle je völlige Gewißheit habe; ſo ſei hiermit ferner einſtimmig Beſchloſſen: daß wir die Synode von Buffalo auffordern, die an⸗ gegebene Beſchuldigung gewiſſer Glieder unſers Miniſteriums bei deren be⸗ treffenden kirchlichen Vorgeſetzten anzubringen, bei denſelben die Beſchuldig⸗ ten deshalb in chriſtlicher Ordnung zu belangen, und die einzelnen möglichen (freilich noch nie erwieſenen) Fälle namhaft zu machen, auf daß die betref⸗ fenden kirchlichen Vorgeſetzten die Sache unterſuchen und die reſpectiven Schuldigen zur Rechenſchaft ziehen mögen. Da endlich die Synode von Buffalo fort und fort durch ſolche An⸗ träge zur Beilegung unſers Streits mit ihr, auf welche wir mit unverletztem Gewiſſen nicht eingehen können, den Schein hervorzubringen ſucht, als ob ſie zwar den Frieden eifrig ſuche, wir aber den Frieden haſſen und hindern; ſo ſei weiter einſtimmig Beſchloſſen: daß wir hiermit jeden fernern Friedensantrag von Sei⸗ ten der Buffalo⸗Synode, welcher nicht einen Frieden auf Grund der Einigung in der Lehre bezweckt, als einen Antrag zu einem falſchen, Gott mißfälligen Frieden im Voraus und ein⸗ für alle Mal zurückweiſen. — Obige Erklärungen und Beſchlüſſe ſind, auf Beſchluß der Synode, in einem Schreiben vom 26. October der Buffalo⸗Synode mitgetheilt worden. — Beſchloſſen: daß die Synode von ganzem Herzen bekennt, daß Herr Profeſſor Walther als Redacteur des „Lutheraner“ in dem Streit mit der Synode von Buffalo nicht Privatanſichten vertreten, ſondern durchaus in ihrem Sinn verfahren habe. Beſchloſſen: dem Herrn Paſtor Großmann, S. M., als Antwort auf ſein Schreiben, einen Bericht über die mit der Synode von Buffalo ge⸗ pflogenen Verhandlungen zuzuſenden. Abänderung der Beſtimmung in unſerer Synodal⸗Verfaſſung, das Viſitatoramt des Allgemeinen Präſes betreffend. (Siehe 2. Bericht der öſtl. Diſtricts⸗Synode von 1856, S. 26.) Der öſtlichen Diſtrictsſynode war bei ihrer letztjährigen Verſammlung unter andern auch eine Eingabe zur Berathung vorgelegt worden, worin eine Abänderung der Beſtimmung in unſerer Synodal⸗Conſtitution, welche das Viſitatoramt des Allgemeinen Präſes betrifft, empfohlen wor⸗ den, und genannte Diſtrictsſynode hatte beſchloſſen, dieſen Gegenſtand der Allgemeinen Synode zur Berathung und reſp. Beſchlußnahme vor⸗ legen zu laſſen.