# LCMS Convention Proceedings_St. Louis Missouri_1857_S337 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) — 337 — hannis als einer von Gott eingegebenen Schrift auch nur im Geringſten ſchwächen. Nichts deſto weniger bekennt die Synode ſich zu dem, was Martin Chemnitz, der Hauptverfaſſer der Formula Concordiae in ſeiner „Prüfung des Tridentiniſchen Concils“ (Seite 45, Genfer Ausgabe) in Betreff der „widerſprochenen“ Bücher des Neuen Teſtaments ſagt. Daſelbſt heißt es nämlich wie folgt: „Die dritte Frage iſt: ob die Kirche der Gegenwart die Schriften, über welche in der älteſten Kirche wegen des Widerſpruchs Einiger gezweifelt wor⸗ den iſt, darum, weil die Zeugniſſe der Urkirche von denſelben nicht überein⸗ ſtimmten, ob, ſage ich, die Kirche der Gegenwart jene Schriften „canoniſch“, „katholiſch“, und jenen, welche den erſten Rang einnehmen, gleichmachen könne? Die Papiſten disputiren nicht nur, daß ſie dies können, ſondern nehmen ſich jene Autorität auch thatſächlich heraus, indem ſie ganz und gar die nöthige Unterſcheidung der urſprünglichen und älteſten Kirche zwiſchen „canoniſchen“ und „apokryphiſchen“ oder „kirchlichen“ Büchern aufheben. Aber es iſt völlig offenbar aus dem, was wir geſagt haben, daß die Kirche jene Autorität auf keine Weiſe habe; denn aus demſelben Grunde könnte ſie auch entweder canoniſche Bücher verwerfen, oder unechte zu canoniſchen machen. Denn die ganze Sache hängt, wie geſagt, von gewiſſen Zeugniſſen derjenigen Kirche ab, welche zur Zeit der Apoſtel war, welche (Zeugniſſe) die zunächſt folgende Kirche empfing, und durch gewiſſe und glaubwürdige Hiſtorien bewahrte. Wo daher nicht ganz gewiſſe Documente der urſprüng⸗ lichen und älteſten Kirche nach den Zeugniſſen der Alten, welche nicht lange nach den Zeiten der Apoſtel gelebt haben, beigebracht werden können, daß jene Bücher, über welche controvertirt wird, ohne Widerſpruch und Zweifel für rechte (legitime) und gewiſſe angenommen, und der Kirche übergeben worden ſeien, da gelten keine menſchlichen Decrete. Denn welche unver⸗ ſchämte Kühnheit iſt es, alſo zu ſtatuiren: Obgleich die urſprüngliche und folgende älteſte Kirche über jene Bücher um des Widerſpruches vieler inner⸗ halb der Kirche Stehender (Ecclesiasticorum) willen gezweifelt hat, darum, weil nicht hinreichend gewiſſe und feſte Zeugniſſe für ihre Autorität da waren — trotz alle dem beſchließen wir dennoch, daß jene als durchaus gewiſſe, mit gleicher Autorität als diejenigen angenommen werden müſſen, welche immer für legitime geachtet worden ſind. „..... Mit jener Kirche, die zu jenen Zeiten war, als jene Bücher zu⸗ erſt geſchrieben wurden, hat es eine andere Bewandtniß, als mit derjenigen Kirche, welche hernach gefolgt iſt; denn dieſe bewahrt und überliefert nur die Zeugniſſe der erſten Kirche auf die Nachkommenden, aber ſie darf weder, noch kann ſie etwas über jene Bücher ausmachen, davon ſie nicht gewiſſe Documente aus dem Zeugniſſe der erſten Kirche hat.“ — cf. Beilage B. im Anhang.) Nach gefaßtem Beſchluß wurde in der Verleſung des Schreibens von Hrn. Paſt. Gruber fortgefahren. Hinſichtlich des Chiliasmus erklärte Herr Paſt. Gruber, „daß er an ſeiner Ueberzeugung, wie ſie ihm aus dem Worte Gottes geworden, und an der Erklärung, die er darüber auf der Synode zu Altenburg (cf. den letzten Bericht des Weſtlichen Diſtricts S. 26 und 27) gegeben, feſthalten müſſe, wenn er ſie auch nicht für eine vollſtändige und in allem untrügliche Darlegung ausgeben wolle. Das Wort „bleibend“ müſſe aus irgend welchem Mißverſtändniß oder Verſehen in jene Darlegung eingeſchlichen 22