# LCMS Convention Proceedings_St. Louis Missouri_1857_S335 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) — 335 — ſelbſt habe man ihn widerlegt, indem man nachgewieſen, daß, abgeſehen davon, daß der Chiliasmus wider die Analogie des Glaubens verſtoße, aus der Offenbarung ſelbſt auch nicht das Geringſte für denſelben mit Recht möge vorgebracht werden. Die Synode habe ſich hiebei nicht einmal des Rechtes bedient, das die Theologen des 16ten und 17ten Jahrhunderts immer, und ohne darüber verdächtigt zu werden, in Anſpruch genommen. Johann Gerhard, der für ſeine Perſon die Canonicität der Offenbarung annehme, und mit vielen Gründen vertheidige, ſage dennoch in ſeiner Schrift wider den Chiliasmus: „Indeß, da in der erſten Kirche eine Zeit lang bei Einigen über den Verfaſſer dieſes Buches gezweifelt worden iſt, daher rechnen wir dasſelbe zu den canoniſchen Büchern zweiter Ordnung; nicht zwar, indem wir demſelben die canoniſche Autorität entziehen wollen, aber es auch nicht den übrigen canoniſchen Büchern, über welche niemals ein Zweifel erhoben iſt, ſchlechterdings, und in allen Stücken gleichſtellen, ſondern mit dem vollſten Rechte verlangen, daß die Auslegung dieſes Buches ſo angeſtellt werde, daß ſie mit den canoniſchen Büchern erſter Ordnung in keiner Weiſe ſtreite.“ Wie komme man nun dazu, da wir nicht einmal ſo weit gegangen, ja auch nicht die geringſte Veranlaſſung dazu gegeben haben, ein ſolch grundloſes und lügenhaftes Geſchrei über die Synode zu erheben, das uns in den Augen Vieler als Verächter und Läſterer des göttlichen Wortes hinſtellen müſſe? Wir leben in einer Zeit, wo Alles wieder von Neuem aufgerührt werde, was früher zum Abſchluß gekommen. Wie elend aber handeln die Leute, die ſolches gegen uns benutzen, um einfältige Herzen zu ihrer Ueberzeugung hinüberzuziehen, indem ſie ihnen zurufen: Seht, lieben Leute, unſere Sache iſt ſo feſt und unwiderleglich in Gottes Wort gegründet, daß unſere Gegner das Wort Gottes ſelbſt wegwerfen müſſen. So habe Herr Paſtor Schiefer⸗ decker gehandelt, indem er nicht allein in ſeiner Gemeinde und von ſeiner Kanzel, ſondern auch in fremden Gemeinden und von fremder Kanzel den Feuerbrand in die Kirche hineingeworfen. Herr Paſtor Schieferdecker ſuchte ſein Verfahren dadurch zu recht⸗ fertigen, daß der im „Lutheraner“ enthaltene Aufſatz des Hrn. Paſtor Röb⸗ belen nicht allein Zweifel an die Canonicität der Offenbarung, ſondern auch Disputationen, ja leichtfertige Redensarten innerhalb der Gemeinden her⸗ vorgerufen habe. Dagegen wurde ihm von dem Prediger und dem Deputirten der Gemeinde zu Frohna, wie von dem Deputirten der Gemeinde zu Altenburg, bezeugt: 1. daß ſchon ein halbes Jahr vorher die Ausſprüche Luthers über die Offenbarung im „Lutheraner“ erſchienen, ohne daß auch nur die geringſte Bewegung darüber in den Gemeinden entſtanden ſei. Dies ſei auch um ſo natürlicher, da 2. ſeit langen Jahren alte Lutheriſche Bibeln vielfach innerhalb der Gemeinden in Gebrauch, die Leute alſo auch mit den gegen die Canonicität der Offenbarung vorgebrachten Gründen wohl vertraut geweſen. 3. Erſt ſeitdem die Synode ſich gegen den Chiliasmus erklärt, ſei der Eifer für die Canonicität dieſes Buches vorgeſchoben, um die Gemüther gegen die Synode und ihren Ausſpruch gegen den Chiliasmus aufzuregen. Gerade durch die Predigt (die zum Theil in der Synode verleſen wurde) ſei der Rumor in den Gemeinden entbrannt, und die rechtgläubigen Gemeinde⸗ glieder in die größte Noth gebracht; indem man ihnen den Vorwurf gemacht, daß ſie mit Luther und Paſt. Röbbelen Gottes Wort verwürfen. Damit ſei das ganze Reformationswerk in Frage geſtellt; denn habe Luther, wie ja auch die Jeſuiten dergleichen ſchändliches Geſchrei über ihn erhöben, ſo leicht⸗