# LCMS Convention Proceedings_St. Louis Missouri_1857_S334 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) — 334 — Lammes Stuhl ſetze, die Siegel zu löſen, und die Zukunft mit Gewißheit erforſchen wolle. Paſtor Schieferdecker gab zu, in prophetiſchen Dingen ſei die größte Beſcheidenheit und Behutſamkeit erforderlich. Darum, obwohl ſelbſt auf das feſteſte überzeugt, halte er es doch für Sünde, Andern ſeinen Glauben zum Gewiſſen zu machen. Darauf erfolgte ein kräftiges Zeugniß dagegen, wenn ein Chriſt, geſchweige ein Theologe, das, was er aus Gottes Wort erkannt habe, nicht Andern predigen und auf's Gewiſſen legen zu dür⸗ fen meine. Ein Solcher beſchwere ſein eigen Gewiſſen, indem er eine bloße Meinung an die Stelle des Glaubens ſetze. Denn, was man nicht Andern predigen könne, ſei nicht Glaube, ſondern Meinung, und ſolche Dinge ge⸗ hörten nicht in den Lehrkreis. Als Beweis, daß Paſtor Schieferdecker nicht mit der Synode übereinſtimme, wurde auf ſeine Theilnahme und Miturheber⸗ ſchaft an dem Proteſt der Altenburger und Frohnaer Gemeindeglieder gegen die Synode hingewieſen. Das Hinderniß, ohne deſſen Beſeitigung eine Einigung unmöglich, ſei der falſche Grundſatz für die Auslegung von Weiſſagungen, indem Paſtor Schieferdecker feſthalte daran, daß er eine gewiſſe Auslegung der Weiſſagung gefunden zu haben meine. Wenn er nun trotzdem ſolche Auslegung als Gottes Wort zu predigen nicht wage, ja unter Umſtänden für ſündlich halte: ſo müſſe ihm das zum Zeugniß dienen, daß ihm ſeine Auslegung nicht durch den Heiligen Geiſt verſiegelt ſei. Er ſage zwar, daß er glaube, durch Erleuch⸗ tung des Heiligen Geiſtes unter Gebet und Arbeit zum gewiſſen Verſtändniß gekommen zu ſein, daß ſein Gewiſſen in Gottes Wort gefangen ſei, daß er bereit ſei, für die Wahrheit ſeiner Auslegung auch zu ſterben. Aber gerade darin, daß er ſich dann nicht verbunden halte, auch dieſes Geheimniß des Wortes zu lehren, werde es offenbar, daß ſein Glaube irrig ſei und ihm das nothwendige Zeugniß des Bekenntniſſes fehle. Sein Gewiſſen könne ſich zwar gefangen fühlen; daß er aber ſich nicht ſchuldig halte, auch zu lehren und zu bekennen, das beweiſe, daß das Gewiſſen irrend ſei. Denn ein rich⸗ tig gegründetes Gewiſſen habe die Freudigkeit zu lehren und zu bekennen. Damit glaubte die Synode an ihrem Theil alles gethan zu haben, um das Gewiſſen des Herrn Paſtor Schieferdecker zu löſen, und beſchloß, in der Beſprechung des Gruber'ſchen Schreibens fortzufahren. Fünfte und ſechste Sitzung. Es wurde mit dem Verleſen des Gruber'ſchen Schreibens fortgefahren. Hr. Paſtor Gruber hatte darin die Synode beſchuldigt, ſie ſei nahe daran geweſen, die Offenbarung St. Johannis, dieſe theure Gabe Chriſti, dieſes Schlußbuch und Krone der heiligen Schrift, für das Werk eines verfluchten Engels zu erklären. Herr Paſtor Schieferdecker bemerkte, daß allerdings die Synode eine Veranlaſſung zu dem Verdachte gegeben, als theile ſie die Meinung des Herrn Paſtor Röbbelen, der im „Lutheraner“, als dem Organ der Synode, ſeine Gründe gegen die Canonicität der Offenbarung dargelegt habe bei Gelegenheit einer Auslegung dieſes Buches. Die Synode wies dieſe Beſchuldigung des Hrn. Paſtor Gruber mit Entrüſtung als grundlos und eine Schmähung zurück. Sie habe nie Ge⸗ legenheit dazu gegeben; im Gegentheil ſei in dem ganzen Streit über den Chiliasmus nie auch nur das leiſeſte Bedenken über die Canonicität der Offenbarung vorgebracht, ſondern man habe die Chiliaſten aufgefordert, ihren Chiliasmus aus der Offenbarung zu beweiſen. Aus der Offenbarung