# LCMS Convention Proceedings_St. Louis Missouri_1857_S330 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) — 330 — Offenb. 20., Ap. Geſch. 1., Pſ. 67., Dan. 2. u. 7., u. ſ. f., wenn dieſe dergleichen Lehre enthält, für eine falſche und für eine Ver⸗ kehrung der Schrift, da dieſe Lehre der Aehnlichkeit des Glaubens, nämlich den Artikeln von der Natur des Reiches Chriſti in der Welt, von der allgemeinen Auferſtehung der Todten, vom jüngſten Tage und von der Wiederkunft Chriſti zum Gerichte, entgegen iſt. ad 2. Obwohl die Synode jede bezeichnete Art des Chiliasmus für eben ſo falſch als verderblich erklärt, ſo hält ſie doch dafür, daß auch ein wahrer Chriſt in dieſen Irrthum fallen könne; ſie hält es daher für ihre Pflicht, Solchen, die in dieſen Irrthum gefallen ſind, wenn ſie ſonſt der reinen Lehre ergeben ſind, ihren Irrthum nicht lehren noch zu verbreiten ſuchen, und ſich der Belehrung offen zeigen, nicht alſo⸗ bald die Bruderhand und die kirchliche Gemeinſchaft zu verſagen; ſie achtet es aber eben ſo für ihre Pflicht, alles zu verſuchen, um ſolche irrende Brüder zu dem reinen Bekenntniß auch in dieſen Punkten zurückzuführen. Wir hegten nun die Hoffnung, daß durch Gottes Wort und Geiſt in den Herzen der Brüder wieder das Rechte einkehren würde, aber leider iſt es anders gekommen und es ſind in den Gemeinden in Perry County und einigen andern in Folge des Chiliasmus manche betrübende und traurige Unruhen vorgefallen. Später ſchien es, als würde es in Altenburg wenig⸗ ſtens wieder zur Ruhe kommen, indem Hr. Paſtor Schieferdecker auf meine dringenden Bitten mich nach St. Louis begleitete, und ſich mit mehreren Brüdern daſelbſt beſprach. Darauf erklärte er in ſeiner Gemeinde, er könne dieſe Lehre nicht ſo wie früher vertreten, und er würde daher den zu Proto⸗ koll genommenen Punkten gemäß lehren. Es iſt aber leider nicht ſo geblie⸗ ben, ſondern förmliche Spaltungen ſind inzwiſchen eingetreten, und jetzt hat die eine Parthei eine Art Deputirten mit hergeſchickt, und Proteſte gegen den Beſchluß der weſtlichen Diſtrictsſynode mit ihm eingeſendet. Zu der Zeit, als in einem Umſchreiben die jetzt zu berathenden Gegenſtände bekannt ge⸗ macht wurden, dachte man nur daran, daß der Beſchluß des weſtlichen Diſtrictes ſollte beſtätigt werden. Jetzt aber, wenn nicht der HErr durch ſein Wort und ſeinen Geiſt die Brüder zurückführt, wird der Zwieſpalt in der Lehre innerhalb unſerer Synode offenbar werden; aber Gott der HErr wolle die Herzen ſo regieren, daß dem Irrthum kräftig entgegengetreten werde. Dann verlas der Präſes das Schreiben jener Parthei wegen Aufnahme eines von ihnen ernannten Vertreters. Nach längeren Debatten, die ſich durch dieſe und in die folgende Sitzung hineinzogen, Beſchloſſen: Nach unſerer Conſtitution iſt nur ſtimmberechtigten und berathenden Gliedern geſtattet, bei der Synodalſitzung zu reden. Wenn eine andere Perſon zu reden wünſcht, ſo hat ſie innerhalb der Synodalſitzun⸗ gen um die Erlaubniß nachzuſuchen; wird ſie gegeben, ſo kann die Perſon reden, ſonſt nicht. Darauf verlas Herr Paſtor Schaller das ihm vom Allgem. Präſes aufgetragene Referat über den Chiliasmus (ſiehe Beilage A. im Anhang). Dann wurde ein Schreiben des Herrn Paſtor Gruber an die Synode ver⸗ leſen, wie auch die Proteſtationsſchreiben einiger Glieder der Gemeinden von Altenburg und Frohna. Da bei dem Anfange der vierten Sitzung gefragt wurde, welchen Gang die Synode für die Beſprechung und reſp. Beſchlußnahme über den Chiliasmus wählen wolle, ſo wurde auf die