# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_Dezember 1856_S353 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) Lehre und Wehre. Jahrgang II. Dezember 1856. No. 12. Zu der Lehre von der Gnadenwahl und einigen damit zusammenhängenden Materien. (Von Past. O. Fürbringer.) (Fortsetzung.) Es haben von jeher die Weisen dieser Welt, wie die theologischen Denker über dem Bestreben, die uns zunächst vorliegende Aufgabe und damit verbundenen Probleme zu lösen, in zwei Hälften sich getheilt. Dem reichbegabten Geist des Augustinus, des anerkannt größten unter den letzteren, war es beschieden, eine Leuchte zwar zu werden für die lange Nacht der folgenden Jahrhunderte des Mittelalters. Ganz im Sinne der Konkordienformel unterscheidet er von der Präscienz die göttliche Prädestination, deren Begriffsgebiet er keineswegs dem des Vorherwissens gleichsetzt, und schließt mit seinem eindringenden Blick in den Zusammenhang der christlichen Lehre, wie die Kirche mit einem Munde vor ihm, die Sünde von dem Bereiche der Vorherbestimmung Gottes aus, indem zu ihrer wesentlichen Voraussehung dieselbe die freie That des ersten Menschen habe, durch welche das Böse in das ganze Geschlecht gekommen sei, nämlich Adams Fall, in welchem zugleich jedes von ihm seinen Ursprung habende Individuum schuldig geworden ist. Wenn aber Zwingli,*) *) Anm. Schauer erregend ist die Kaltheit, mit welcher der Genannte den von Kalvin alsdann so eisern konsequent durchgebildeten Irrthum geltend macht, daß alle [unleserlich] Freiheit nur ein leerer Schein sei und sowohl Gutem als Bösem eine absolute Nothwendigkeit zu Grunde liege, und sich nicht scheut, darum grell manichäisirend die Sünde als eine naturnothwendige Folge des leiblichen Lebens anzusehen; der Rückfall zum Nestorianismus in der Christologie war hiervon eine leicht erklärliche Folge. Durchsichtig sind folgende Stellen: „Wissentlich und vorsätzlich bildete Gott den Menschen im Anfang so, daß er fallen mußte.““ Ad Carol. Caesar. §. 2. de provid. c. 5. init. 7. med. etc. „Die Sünder sündigen gegen das Gesetz nicht als Urheber, sondern als Werkzeuge, die Gott frei nach Seinem Willen gebrauchen kann, wie ein Hausherr das Wasser schöpfen oder ausgießen. Und wenn Er das Werkzeug zu irgend einer That bewegt, die demselben Nachtheil bringt, so bringt es Ihm dennoch keinen, denn bewegt es mit Schärfe. Auch thut Er dem Werkzeuge kein Unrecht, da alle Dinge Ihm mehr angehören, als einem jeden Arbeiter seine Werkzeuge, darum er nicht Unrecht thut, wenn er bald eine Feile in einen Hammer verwandelt, bald zerschlägt. Er also bewegt den Mörder zum Mord.“ ꝛc. De provid. c. 6. Um so weniger kann es auffallen, daß sein Ausgangspunkt eine abstrakt pantheistische Behauptung ist: „Da alle Dinge, welche sind, gut sind, und doch Gott allein gut ist: so sind auch alle Dinge, welche