# LCMS Convention Proceedings_St. Louis Missouri_1854_S292 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) — 292 — Annahme der neuen Synodal⸗Verfaſſung. Da die Theilung der Synode in vier mit einander zu Einer allgemeinen Synode innig verbundene Diſtrictsſynoden bei der vorjährigen Synodal⸗ Verſammlung in Cleveland bereits einſtimmig beſchloſſen worden, ſo blieb jetzt nur noch die Beantwortung der Frage übrig, ob dieſe Theilung auf Grund der damals berathenen und, mit Vorbehalt der Zuſtimmung der Synodalgemeinden, angenommenen neuen Synodal⸗Verfaſſung nun voll⸗ zogen werden ſolle. Auf dieſe vom Präſes an die verſammelten Synodal⸗ glieder geſtellte Frage erfolgte ein einſtimmiges „Ja!“ — Auch ergab ſich aus dem vorliegenden Bericht der Committee, welche mit Prüfung der eingegan⸗ genen Erklärungen der Gemeinden über Annahme oder Nichtannahme der neuen Verfaſſung beauftragt worden, daß ſämmtliche, auch die hier nicht vertretenen, Gemeinden der Annahme derſelben beigeſtimmt hatten; wenn gleich von einigen noch gewiſſe Bedenken namhaft gemacht worden waren, welche jedoch ihre Zuſtimmung ſelbſt nicht aufhoben. So ſtand denn nun der endlichen Vollziehung der ſo lange berathenen Theilung der Synode und Erwählung von Beamten ſowohl für die allgemeine als für die verſchiedenen Diſtrictsſynoden weiter nichts mehr im Wege, als das ernſte Bedenken einer gewiſſen Synodalgemeinde, in die Wahl eines allgemeinen Präſes im Sinne der neuen Verfaſſung zu willigen, ſo lange ſie nicht verſichert ſei, daß für den Unterhalt desſelben hinreichend geſorgt werde. Da dieſes Bedenken jener Gemeinde ſchon einige Zeit vor der diesjährigen Synodal⸗Verſammlung laut geworden, ſo hatte der Präſes in einer Zuſchrift vom 27. April an ſämmtliche Prediger der Synode die Aufforderung ergehen laſſen, ihre Ge⸗ meinden zu befragen, wie viel ſie jährlich zum Unterhalt des allgemeinen Präſes beiſteuern könnten. Die meiſten der Synodalgemeinden hatten hier⸗ auf Zuſicherungen von, in beſtimmten Zahlen angegebenen, Beiträgen zu jenem Zwecke eingeſandt. Somit war denn auch dieſes letzte Bedenken ge⸗ hoben, und die Synode konnte gegen Ende ihrer Sitzungen zur Wahl der Beamten und ſtehenden Committeen für die allgemeine Synode, ſowie in ihren reſp. Abtheilungen zur Wahl der Beamten für die betreffenden Di⸗ ſtrictsſynoden übergehen. Wahl des allgemeinen Präſes. Die Synode war nun in ihren Geſchäften und Verhandlungen ſo weit vorgeſchritten, daß ſie die Vorfrage zur Wahl der Beamten für die allgemeine Synode auf⸗ und vornehmen konnte. In dieſer Abſicht wurden zunächſt die in der neuen Synodalverfaſſung angegebenen Pflichten dieſer Beamten vorgeleſen. — Durchdrungen von der beſondern Wichtigkeit der Wahl eines allgemeinen Präſes, forderte die Synode unter andern die Profeſſoren Walther und Biewend auf, ihre Gedanken und Anſichten über die nöthigen Eigenſchaften eines ſolchen allgemeinen Präſes, und über die beſte Art und Weiſe der Wahl auszuſprechen. Dieſer Aufforderung folgend, zeigte Prof. Walther, wie nöthig es ſei, daß der allgemeine Präſes, gleichſam als Centrum und Repräſentant der ganzen Synode, vor allen Dingen die Lehre, welche die Synode eben jetzt den Feinden gegenüber als die ihrige vertritt, ganz zu der ſeinigen gemacht habe; ſodann daß er die Gabe beſitze, der Wahrheit bei den Gemeinden leicht Eingang zu verſchaffen; ferner auch die Gabe zu referiren, da er bei den Verſammlungen der Diſtrictsſynoden und Paſtoralconferenzen gegenwärtig ſein und darüber berichten müſſe; und