# LCMS Convention Proceedings_St. Louis Missouri_1854_S288 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) — 288 — Penſum gehörig durchgegangen und eine dem Lehrſtoffe angemeſſene Methode befolgt werde. § 3. Sollte auf ſeine desfallſigen Erinnerungen nicht geachtet werden, ſo hat er dies nach Befinden der Aufſichtsbehörde anzuzeigen. Sollte auch ſolche Anzeige fruchtlos bleiben, ſo iſt erſt dem allgemeinen Präſes und dar⸗ nach nöthigenfalls der allgemeinen Synode davon Meldung zu thun. § 4. Er hat das hausväterliche Regiment in Hinſicht auf die Studen⸗ ten, und die Oberaufſicht über den Director des Gymnaſiums als ſolchen. § 5. Der Director des Gymnaſiums hat die Aufſicht über die Schüler dieſes Departements in Hinſicht auf Zucht und Sitte, rechtſchaffenen Fleiß in den Arbeitsſtunden, Verhalten in den Spiel⸗ und Erholungsſtunden, Reinlichkeit und Ordnung und Befolgung der Hausordnung überhaupt. St. Louis, Mo., den 1. Juli A. D. 1854. F. W. Husmann, Secretär der Synode. Die Akademie⸗Angelegenheit. In Betreff der beabſichtigten Akademie zu Fort Wayne wurde vom Schreiber dieſes ein im Auftrage der voriges Jahr in dieſer Angelegenheit ernannten Committee abgefaßter Vorſchlag zur Errichtung einer ſolchen Anſtalt vorgeleſen und mit einigen Bemerkungen begleitet. Die Synode ſprach aufs Neue ihre Ueberzeugung aus, daß eine ſolche Anſtalt zeitgemäß und wünſchenswerth ſei; auch erklärte ſie, daß ſie Fort Wayne als den paſſendſten Ort zur Errichtung derſelben erkenne, und ermuthigte die Committee, in dem begonnenen Werke fortzufahren. Es wurde der Wunſch und die Hoffnung ausgeſprochen, daß die Prediger der Synode, beſonders im öſtlichen Theile derſelben, wenn auch eben nicht ihre ganzen Gemeinden (als welche bei der nöthig gewordenen Erhöhung der Beſoldung der Profeſſoren an unſern kirchlichen Lehranſtalten, ſo wie bei der eben jetzt beabſichtigten Vermehrung des Lehrerperſonals an denſelben, ohnehin ſehr in Anſpruch genommen werden dürften), ſo doch namentlich die wohlhabenden, bemittelten Glieder derſelben zur regen und thätigen Theilnahme an der Er⸗ richtung und Begründung der Anſtalt ermuntern und dann im Laufe des Jahrs an die betreffende Committee über den Erfolg ihrer Bemühungen be⸗ richten möchten, um dieſer eine gewiſſe materielle Unterlage zu geben, auf welche ſie ihre fernern Schritte fußen könne. Auch glaubte die Synode, daß es, bei der Wichtigkeit einer ſolchen Anſtalt und bei dem unter Gottes Segen zu erwartenden Erfolge, keine Vermeſſenheit ſein würde, nöthigenfalls ein kleines Capital dazu anzuleihen. Die Synode beſchloß, von dem ihr mit⸗ getheilten ſchriftlichen Vorſchlage 500 bis 1000 Exemplare abdrucken und unter die Prediger und übrigen Synodalglieder vertheilen zu laſſen. Miſſions⸗Bericht. Die Miſſionscommiſſion hatte einen ſehr eingehenden Bericht über den Zuſtand und das Bedürfniß unſerer Miſſion unter den Indianern im Staate Michigan bei der Synode eingereicht, welcher einer Committee zur Prüfung und Berichterſtattung übergeben wurde. — Aus dieſem Bericht der Miſſions⸗ Commiſſion geht hervor, daß unſere Heidenmiſſion im Staate Michigan auf eine einzige Station, nämlich Bethanien, zuſammengeſchmolzen iſt. — Die Commiſſion führte den bei vorjähriger Synodalverſammlung gefaßten Be⸗ ſchluß der Synode, den Indianern zu Shebahyonk vorzuſchlagen, ſich nach Bethanien überzuſiedeln, weil ſie dort leichter und beſſer mit der Predigt des