# LCMS Convention Proceedings_St. Louis Missouri_1854_S287 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) — 287 — Berathung dieſes wichtigen Gegenſtandes wurde jetzt mit allem Ernſt wieder aufgenommen. Profeſſor Biewend wurde aufgefordert, ſich über den Beſtand und das Bedürfniß der Anſtalt auszuſprechen; woran ſich denn von mehren Seiten Bemerkungen knüpften. Aus dieſen Mittheilungen und Bemerkungen ging zur Genüge hervor, wie wünſchenswerth es ſei, ſo⸗ wohl am Seminar als am Gymnaſium noch einen Lehrer anſtellen, und alſo zwei Profeſſoren an die Anſtalt berufen zu können. Allein der Caſſirer, Herr Barthel, erhob in Betreff des Koſtenpunkts ernſte Bedenken dagegen, indem bei dem jetzigen Beſtande der Synodalcaſſe und bei der nothwendigen Erhöhung der Beſoldung der bereits angeſtellten Lehrer unſrer Anſtalten die Mittel zur anſtändigen Beſoldung zweier neuer Profeſſoren nicht aus⸗ reichten, und tadelte bei dieſer Gelegenheit die geringe Betheiligung der Ge⸗ meinden mit Beiträgen zur Synodalcaſſe. Nachdem Herr Barthel auf den Wunſch der Synode eine Ueberſicht des Caſſenbeſtandes und einen Ueberſchlag der Ausgaben für die St. Louiſer Anſtalt vorgelegt hatte, um darnach die Erhöhung der Beſoldung der bereits angeſtellten, und die Berufung der neuen Lehrer bemeſſen zu können, wurde Profeſſor Walther aufgefordert, ſein Gutachten in dieſer Berufungsſache abzugeben, welches denn, von Profeſſor Biewend und Rector Gönner unter⸗ ſtützt und beſtätigt, dahin ausfiel, daß einſtweilen kein zweiter Profeſſor der Theologie berufen, ſondern dieſe Stelle offen gelaſſen werde, bis man einen tüchtigen Theologen von Fach berufen könne; — daß man dagegen einen Profeſſor an das Gymnaſium berufe, der einſtweilen auch die Lücken im Seminar mit ausfüllen helfe. Dieſes Gutachten wurde von der Synode angenommen und beſchloſſen, daß das Wahlcollegium beauftragt werde, zur Wahl eines ſolchen Profeſſors am College zu ſchreiten. Bei dieſer Gelegenheit wurde auch ein Vorſchlag zur innern Organiſa⸗ tion der ganzen Anſtalt gemacht und nach gepflogener Prüfung und Be⸗ rathung von der Synode angenommen, nach welchem Profeſſor Walther zum Präſidenten der ganzen Anſtalt, ſowohl des Seminars als des Gymnaſiums, und der neu zu erwählende Gymnaſiallehrer zum Director des Gymnaſiums beſtimmt wurde. Ferner wurde beſtimmt, daß der Stundenplan und das Hausreglement von dem Collegium geſammter Lehrer entworfen, daß aber die Executive in die Hände des Präſidenten, und unter deſſen Oberaufſicht in die Hände des Directors gelegt werde. Die Synode beſchloß, daß demgemäß die Seminar⸗Conſtitution geändert und ſowohl für den Präſes als für den Director der Anſtalt eine Inſtruction entworfen werde. Inſtruction für den Präſidenten des Concordia⸗Colleges und für den Director des Gymnaſiums zu St. Louis, Mo., extrahirt aus dem Protokoll der 21. Sitzung der Deutſchen Evangeliſch⸗Lutheriſchen Synode von Miſſouri, Ohio ꝛc., bei ihrer 8ten jährlichen Verſammlung zu St. Louis, Mo., A. D. 1854. „Dem Concordia⸗College zu St. Louis, Mo., ſoll zu dem Zwecke ein Präſident vorſtehen, damit die Allgemeine Synode, deren Präſes und die betreffende Aufſichtsbehörde einen Mann haben, bei welchem ſie über den Zu⸗ ſtand der ganzen Anſtalt in jeder Beziehung Nachfrage thun können. § 1. Der Präſident hat die Oberaufſicht über die ganze Anſtalt. § 2. Er hat die Pflicht, den Unterrichtsſtunden aller Lehrer im Gym⸗ naſium beizuwohnen und darüber zu wachen, daß das nach der Einthei⸗ lung des Lehrſtoffs in einen ſechsjährigen Curſus vorgeſchriebene jährliche