# LCMS Convention Proceedings_St. Louis Missouri_1854_S285 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) — 285 — Grabau'ſche Streitſache. Leider gehört die Grabau'ſche Streitſache noch immer zu einem ſtehenden Artikel in unſern jährlichen Synodalverhandlungen. So unangenehm dies nun auch auf der einen Seite ſein mag, indem dadurch manche andere wich⸗ tige Gegenſtände der Berathung beeinträchtigt oder gar verdrängt werden, ſo hat doch auf der andern Seite die nothgedrungene oftmalige Wiederauf⸗ nahme dieſer Angelegenheit den großen Nutzen, daß ſich alle und namentlich die erſt ſpäter hinzugekommenen Glieder der Synode von der Gerechtigkeit und Richtigkeit unſrer Sache, ſowohl in Lehre als in Praxis, Grabau ge⸗ genüber, immer mehr überzeugen müſſen. Das haben denn auch alle bei der diesjährigen Synodal⸗Verſammlung anweſenden Brüder aufs Neue recht lebhaft empfunden. Die Veranlaſſung zur Wiederaufnahme dieſer Sache war die nöthig gewordene Abfaſſung eines doppelten Antwortſchreibens, eins an die Ehrw. Leipziger Conferenz, das andere an die Ehrw. Fürther Pre⸗ diger⸗Conferenz, auf deren in Nr. 10 und 12 des zehnten Jahrgangs des „Lutheraner“ abgedruckte Zuſchriften, welche dieſelben, wie bekannt, in Folge der Beſchwerden des Paſtors Grabau, an unſere Synode erlaſſen haben. Es lag der Synode ſehr am Herzen und ſie verwandte viel Zeit und allen möglichen Fleiß darauf, jenen Ehrw. Conferenzen im geliebten alten Vater⸗ lande Antwort und Bericht zu ertheilen, um die jenſeitigen Brüder dadurch in Stand zu ſetzen, in dieſer betrübenden Streitſache ein unpartheiiſches Urtheil fällen zu können. Die Frucht dieſer Berathung und Arbeit iſt den Leſern des „Lutheraner“ in Nr. 24 und 25 des 10. Jahrgangs des⸗ ſelben in den beiden Antwortſchreiben an jene Ehrw. Conferenzen bereits mitgetheilt worden. Katechismus⸗Angelegenheit. Unter den verſchiedenen der Synode zur Berathung vorliegenden Gegen⸗ ſtänden kam jetzt auch die Katechismus⸗Angelegenheit zur Sprache. Da Paſtor Keyl den betreffenden Bericht der öſtlichen Conferenz nicht zur Hand hatte, ſo machte Profeſſor Walther auf den vortrefflichen Conrad Diet⸗ rich'ſchen Katechismus aufmerkſam, welcher nur in den Artikeln von Kirche und Amt mangelhaft ſei, und ſchlug deshalb vor, dieſen Theil nur aus einem andern guten alten Katechismus zu ergänzen und dann jenen Katechismus abdrucken zu laſſen. Gegen dies ergänzende Verfahren wurden Bedenken erhoben; und von einer andern Seite wurde der Vorſchlag ge⸗ macht, einen dem gegenwärtigen Zeitbedürfniſſe entſprechenden Katechismus von einem dazu befähigten Synodalgliede ausarbeiten zu laſſen; welcher Vorſchlag im Laufe der Beſprechung dahin erweitert wurde, das Miniſte⸗ rium von St. Louis damit zu beauftragen; und die Synode faßte end⸗ lich den Beſchluß: „daß, um einem dringend gewordenen Bedürfniſſe ab⸗ zuhelfen, dem Miniſterium von St. Louis der Auftrag ertheilt werde, den Conrad Dietrich'ſchen Katechismus von Neuem genau durchzuſehen, den⸗ ſelben in die reine Kirchenſprache ſorgfältig zu übertragen, in den Artikeln, wo ſeine Beſtimmungen für unſre Zeit nicht zureichen, dem Vorbilde der heilſamen Lehre gemäß zu ergänzen; das Manuſcript den Diſtrictsſynoden zur Beurtheilung zuzuſenden, jedoch mit der vorbehaltenen Befugniß, die von denſelben gemachten Ausſtellungen vorläufig zu berückſichtigen oder auch nicht, und endlich der im dritten Jahre zuſammentretenden allgemeinen Sy⸗ node zur ſchließlichen Prüfung vorzulegen, um alsdann ſchleunigſt zum Drucke desſelben vorzuſchreiten. —