# LCMS Convention Proceedings_St. Louis Missouri_1853_S269 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) — 269 — (Anmerkung. — Wir ſind bei der neuen Verfaſſung von einigen, im vorjährigen Berichte S. 212 verzeichneten Beſtimmungen [wegen des all⸗ gemeinen Präſes] abgegangen, weil wir fanden, daß ſolche unausführbar, die jetzt angenommenen dagegen wohl ausführbar, auch gut und heilſam ſeien. Dies den Leſern zur Kenntnißnahme und Beachtung.) Die ſchon im vorigen Jahre beſchloſſene Theilung der Synode vorläufig in vier Diſtrictsſynoden iſt auch dieſes Jahr genehmigt. Doch ſollen die Diſtricte folgendermaßen feſtgeſetzt werden: 1. Der weſtliche Diſtrict: Miſſouri, Illinois, Louiſiana. 2. Der mittlere: Indiana und Ohio. 3. Der nördliche: Michigan und Wisconſin. 4. Der öſtliche: New York, Maryland, Pennſylvania und Diſtrict Columbia. Diejenigen Gemeinden, welche in Zukunft etwa im fremden, hier nicht mitbenannten Territorio ſich bilden und bei der nächſtjährigen Verſammlung der allgemeinen Synode unſerem Verbande ſich anzuſchließen wünſchen ſoll⸗ ten, ſollen die Freiheit haben, an den Diſtrict ſich zu wenden, zu dem ſie Zutrauen haben, demnächſt aber von der allgemeinen Synode die definitive Zuweiſung zu dem gehörigen Diſtricte erwarten. Der Entwurf des Hrn. Barthel, die künftige Geſtaltung des Caſſen⸗ weſens der Synode betreffend, ſowie deſſen dieſem Entwurfe angehängte Vorſchläge in Bezug auf die Anlegung einer ſogenannten Cent⸗Caſſe wurden beſprochen, und demnächſt dem Hrn. Paſt. Ernſt der Auftrag ertheilt, die Vorlage mit einem geziemenden Vorworte und der nöthigen Abänderung in den „Lutheraner“ einrücken zu laſſen. Gemeinde⸗Ordnungen. Verſchiedene Gemeinde⸗Ordnungen, welche zufolge vorjährigen Be⸗ ſchluſſes der Synode eingereicht worden waren, wurden geprüft, das Fehler⸗ hafte urgirt und den betreffenden Perſonen der nöthige Rath ertheilt. Bei weitem die meiſten Gemeinde⸗Ordnungen konnten aber bei diesjähriger Ver⸗ ſammlung, wegen Mangels an Zeit, nicht öffentlich vor der Synode beſpro⸗ chen werden, wiewohl die betreffenden Committeen ſich ihres Auftrags ent⸗ ledigt hatten. Es ſoll daher dieſe Sache im nächſten Jahre wieder auf⸗ genommen werden. Tenneſſee⸗Synode. Die Synode drückt ihre Freude darüber aus, daß die Brüder in der Tenneſſee⸗Synode ſich bemühen, ſo vortreffliche Schriften der lutheriſchen Kirche ans Licht zu ſtellen. Es ſoll die nächſte Verſammlung der Tenneſſee⸗ Synode von uns mit Delegaten beſchickt werden, wo möglich ſollen zwei da⸗ hin gehen, nämlich Hr. Paſtor Brohm und Hr. Paſtor Hoyer. Im Falle dieſe, oder Einer von ihnen verhindert werden ſollte, wird Hr Prof. Crämer, als Erſatzmann für Herrn Paſtor Hoyer, und Hr. Dr. Sihler als Erſatz⸗ mann für Hrn. Paſtor Brohm beſtellt. Legat des Ignaz Petzel zu Buffalo. Die Dreifaltigkeits⸗Gemeinde zu Buffalo, New York, zeigt an, daß das der Synode von Miſſouri von dem verſtorbenen Petzel vermachte Legat nun fällig ſei. Es belaufe ſich dasſelbe auf circa $130, und werde der Synode zur Verfügung geſtellt, indem die Gemeinde das Gut angekauft habe und