# LCMS Convention Proceedings_St. Louis Missouri_1853_S268 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) — 268 — ſein, ſobald als irgend möglich, eine engliſche Anſtalt zur Heranbildung der Jugend unter ſpecieller Aufſicht unſerer Synode zu begründen. „Wie“ dieſe Anſtalt zu begründen? Weitere Schritte zur Errichtung der Anſtalt zu thun, wurde der bisherigen Committee anheimgegeben, und ihr geſtattet, noch drei Mitglieder hinzuzuziehen. Nur rechtgläubige Luthe⸗ raner deutſcher und engliſcher Zunge ſollten um Hülfe angeſprochen werden, eventuell ſollten ſogleich mit der Tenneſſee⸗Synode (der unſere Delegaten dieſe Sache, und was ſonſt zum Heile der Kirche gereicht, ans Herz zu legen haben) Verhandlungen deswegen angeknüpft werden, entweder damit ſie uns in pecuniärer Hinſicht unterſtützen oder überhaupt gemeinſchaftliche Sache mit uns machten. Emigranten⸗Angelegenheit. Die Herren Paſtoren Brohm, J. H. Bergmann und J. Birkner in New York haben vor einiger Zeit begonnen, unſern einwandernden Glaubens⸗ genoſſen im Geiſtlichen und Leiblichen Rath zu ertheilen und ſie an ſolche Plätze zu weiſen, wo ſie ſowohl im Geiſtlichen als Leiblichen Befriedigung finden können. Dieſes Vornehmen iſt von ihnen durch gedruckte Blätter bekannt gemacht worden. Auf den Wunſch der betreffenden Herren erklärt nun die Synode die Sache für die ihrige, ſieht die Unternehmer als Com⸗ mittee der Synode an, und will dieſelben für ihre Koſten und Auslagen ſchadlos halten. Bei den ſpäteren Abdrücken der genannten Anzeige ſoll die ernſte War⸗ nung vor geheimen Geſellſchaften (Logen) nicht vergeſſen werden. Theilung der Synode in Diſtricts⸗Synoden und die neue Synodal⸗ Conſtitution. Sämmtliche anweſende Synodalen erklärten auf Befragen, daß ſie von ihren Gemeinden Auftrag hätten, in die beabſichtigte Theilung der Synode zu willigen. Auch die Herren Paſtoren Röbbelen und Holls, welche im vorigen Jahre dagegen geweſen waren, ſtimmten jetzt für die genannte Theilung. So würde denn dieſer ſelbſt kein Hinderniß mehr im Wege ge⸗ weſen ſein, wenn nicht die St. Louiſer Prediger⸗Conferenz verhindert ge⸗ weſen wäre, ihren erhaltenen Auftrag, die von ihr ausgearbeitete Conſtitu⸗ tion den verſchiedenen Diſtricts⸗Conferenzen zur Prüfung ꝛc. vorzulegen, rechtzeitig auszuführen. So nun mußte aber die eben erwähnte Conſtitution jetzt erſt von der Synode geprüft und berichtigt, und die Ausführung der beabſichtigten Theilung bis auf die nächſtjährige Verſammlung verſchoben werden. Das Erſtere iſt geſchehen. Die beſagte Conſtitution iſt in 8 Haupt⸗ ſitzungen gründlich beſprochen, wo es nöthig befunden, Abänderungen und Zuſätze gemacht, und endlich beſchloſſen worden: „die ſo von der gegenwär⸗ tigen Verſammlung angenommene Verfaſſung zur Kenntnißnahme ſämmt⸗ licher Gemeinden des Synodalſprengels im „Lutheraner“ zu veröffentlichen.*) Die zu uns gehörenden Gemeinden haben demnächſt dieſe Vorlage zu prüfen und zur nächſtjährigen Verſammlung ihre Erklärung einzuſenden, ob ſie nach den in derſelben enthaltenen Grundſätzen ꝛc. die Theilung vorgenom⸗ men haben wollen. *) Die Conſtitution iſt dem Herrn Redacteur zur Aufnahme in den „Lutheraner“ bereits übergeben worden. (cf. No. 22 des „Lutheraners“.) Secr.