# LCMS Convention Proceedings_St. Louis Missouri_1853_S259 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) — 259 — J. N. J. Die Menſchen liebten die Finſterniß mehr, denn das Licht, denn ihre Werke waren böſe. Joh. 3, 19. In ihrem letzten Antwortſchreiben vom 11. Juni 1853 gibt die Ehr⸗ würdige Synode von Miſſouri abermals vor: „Es verletze ihr Gewiſſen, unſere excommunicirten Gemeinde⸗ glieder, die ſie aufgenommen hat, aus ihrem Verbande zu entlaſſen.“ Denn wir hätten ſchriftwidrige, ſie aber ſchriftgemäße Lehre, wir gewiſ⸗ ſensbeſchwerende Praxis, ſie nicht; wir müßten erſt beweiſen, daß wir kein Unrecht gethan hätten, ohne das wären ſie nicht davon überzeugt, unſerer Synode Unrecht gethan zu haben. Ohne Vereinigung in der Lehre werde auch das Urtheil über einzelne Fälle der Praxis nicht einig werden. Uebrigens machten ſie nicht zur Bedingung des Colloquiums unſere Zuſtimmung zur miſſouriſchen Lehre oder Eingeſtändniß einer hierarchiſchen Praxis, oder Wiederaufnahme derer, die ſie für unrecht von uns ausgeſchloſſen hielten: ſondern begehrten nur eine Zuſammenkunft, in welcher vorerſt die Uneinig⸗ keit in der Lehre gehoben würde, welche die Urſache des Schismas geweſen ſei. Daher könne die Synode von Buffalo mit unverletztem Gewiſſen ein Colloquium mit der Ehrw. Synode von Miſſouri halten, weil dieſe etwas Zuläſſiges (ein bloßes Geſpräch über die Lehre), die Buffaloer aber etwas Gewiſſenverletzendes (die Verabſchiedung der aufgenommenen Excom⸗ municirten) verlangten! Erwiderung. Die Ehrw. Synode von Miſſouri hat unſere Paſtoren ſeit 1843 (wo ſie eigentlich noch keine Synode war) ſchriftwidriger Lehre beſchuldigt, dieſelbe aber noch nie bewieſen, ſondern iſt mit allen ihren ſein ſollenden Beweiſen bis in die neueſte Zeit von der Kritik des Hirtenbriefes an bis zur tabellariſchen Ueberſicht nur in Verleumdungen verfallen. Sie hat uns ſeit 1843 zuerſt auf Bürger'ſche Verleumdungen hin ge⸗ wiſſensbeſchwerender Praxis beſchuldigt und von da an rottiſche Gegen⸗ altäre gegen unſere lutheriſchen Kirchen in allen Gemeinen gebauet. Das Recht dazu hat ſie bis heute noch nicht bewieſen, denn mit allen ihren ſein ſollenden Beweiſen iſt ſie zuletzt in den verleumderiſchen Beiwagen gerathen. Was man noch nicht bewieſen hat, darauf kann man nichts gründen. Da nun die Synode von Miſſouri keins von beiden, weder ſchriftwidrige Lehre, noch gewiſſensbeſchwerende Praxis bewieſen hat, ſo kann ſie auch darauf nicht gründen, daß es wider ihr Gewiſſen ſei, die bei uns Excom⸗ municirten, die ſie aufgenommen hat, wieder zu entlaſſen; vielmehr for⸗ dert dies das Gewiſſen. Denn wir haben oft und viel bewieſen, daß unſere Lehre und Praxis mit dem heiligen Worte Gottes und mit den Symbolen der Kirche überein⸗ ſtimme, als z. B. in der Lehre vom heiligen Predigtamt, von der Kirche, vom Amt der Schlüſſel, vom geiſtlichen Prieſterthum, chriſtlicher Freiheit ꝛc. Es ſind nämlich von unſerer Seite der Synode von Miſſouri ſo viele Be⸗ weiſe aus Gottes Wort geſtellt, daß ſie von uns gar keines mehr bedarf, wenn ſie dieſelben ihrer billigen Aufmerkſamkeit würdigen will. Unſere Sy⸗ nodalſchreiben, das Kirchliche Informatorium und auch dieſer Briefwechſel