# LCMS Convention Proceedings_St. Louis Missouri_1853_S257 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) — 257 — Paſtoren und Kirchen losſagen könnten — oder müßten. Denn keiner unter allen Rottirern hat ſich von uns in Erkenntniß der Wahrheit, ſondern in eitel Verblendung und unrichtiger Beſchuldigung getrennt, ſobald er um der Sünde willen in Ermahnung und chriſtliche Kirchenzucht kam. Zur Be⸗ ſchwichtigung des unreinen Gewiſſens aber wurden dann öfters heuchleriſch die miſſouriſchen Lehranſichten benutzt, wie allen Chriſten unter uns, die mit ermahnt haben, wohl bekannt iſt. Wo ſind nun die gefährlichen Irrthümer, um derer willen die Excommunicirten ſich getrennt hätten oder hätten tren⸗ nen müſſen? Die Lehre von Kirche und Predigtamt kann der gefährliche Irrthum nicht ſein, denn die theilt'ja auch ihr Freund Löhe mit uns, ſo wie jetzt die ganze wiedererwachte lutheriſche Kirche in Preußen. Und letztere iſt's ja, von der wir unſere chriſtliche Kirchenzucht empfangen haben. Doch würden wir chriſtliche Colloquia über dieſe jetzt ſogenannten „brennenden Kirchenfragen“ ceteris paribus gern halten. 5. Daß die Ehrwürdige Synode von Miſſouri behauptet, die von uns Gebannten ſeien Zeugen der Wahrheit, die da bezeugen könnten, daß wir unſere vermeintlichen Irrthümer ihnen hätten aufdringen wollen, und daß wir ihr Gewiſſen mit einer darauf gegründeten Praxis beſchwert hätten, fällt mit dem oben erwähnten Irrthum zuſammen: denn die klagende Parthei kann mit einem rumore vulgi nicht als Zeuge der Wahrheit angenommen werden. Veritas ex vulgo rumoribus aut maledictis inimicorum colligi non potest, ſagt die Augsburger Confeſſion mit Recht. Im Jahre 1841 hielten die miſſouriſchen Prediger noch brüderliche Nachfrage bei uns, dieſe iſt hernach auf Grund der Bürger'ſchen Verleumdungen unterblieben. Demnach ermahnen wir zuletzt und endlich die Ehrwürdige Synode von Miſſouri, die Verſöhnung mit uns aufzurichten durch Abthun des ungerech⸗ ten und angemaßten Richterſtuhls, unſere Excommunicirten aus ihrem Ver⸗ bande zu entlaſſen, ſie zu unſerer Synode, deren Entſcheidung ſie verſchmäht haben, zuzuweiſen, und auf dieſer eröffneten Bahn der Verſöhnung dem Lehrfrieden mit uns nachzutrachten. Würde die Synode von Miſſouri dieſe unſere endliche und letzte Er⸗ mahnung nicht hören, wie ſie denn in ihrem Antwortsſchreiben bereits an⸗ gezeigt, daß ſie unſere Ermahnung nur für Beſchuldigung von Unbußfer⸗ tigkeit halte und auf dieſelbe ferner keine Rückſicht nehmen wolle, ſo würden wir die ſeit vielen Jahren an uns begangene Sünde nun der ganzen noch übrigen lutheriſchen Kirche ſagen und anzeigen müſſen. Mit aller gebührenden Hochachtung und mit dem Wunſche, daß Gott der Heilige Geiſt der Ehrwürdigen Synode von Miſſouri Herz und Augen eröffnen möge. J. A. A. Grabau, Buffalo, den 6. Juni 1853. im Auftrage der Synode. „Die evang.⸗lutheriſche Synode von Miſſouri u. ſ. w. drückt der Ehr⸗ würdigen evangeliſch⸗lutheriſchen Synode von Buffalo, als Erwiederung auf deren Zuſchrift vom 6. d. M., wiederholt in Kürze ihr tiefes Bedauern aus, daß dieſelbe das von der Synode von Miſſouri beantragte Colloquium abermals ausgeſchlagen hat. Es würde zwar hinreichend ſein, die Ehrwürdige Synode von Buffalo auf unſer letztes Schreiben vom 3ten Juni zu verweiſen, um ſie von dem Unſtatthaften ihrer Gründe wider unſern Vorſchlag zu überzeugen, daß ſie weſentlich nichts Neues dagegen vorgebracht; doch fühlt ſich die Synode von Miſſouri gedrungen, der Ehrwürdigen Synode von Buffalo nochmals vor⸗ zuhalten, wie unbillig ihre Zumuthungen und wie billig das Anerbieten