# LCMS Convention Proceedings_St. Louis Missouri_1853_S256 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) — 256 — richtung eines für die lutheriſche Kirche ſchmachvollen Parthei⸗Richterſtuhls begangen worden iſt. 2. Demnach iſt der erſte Schritt zum wahren Frieden der, daß der⸗ ſelbe mit Verſöhnung eingeleitet wird, nämlich daß die Synode von Miſſouri uns damit die Hand reiche, daß ſie ihr ſündliches Partheigericht für unſere excommunicirten Kirchglieder aufgebe und dieſelben aus ihrem Verbande entlaſſe. Dies Abthun des Unrechts wirkt Verſöhnung. Als verſöhnte Chriſten aber können wir dann den Lehrfrieden und die völlige Einigkeit im Geiſt mit gegenſeitiger Hochachtung und Liebe ſuchen, weil die Bahn dazu in der Wegräumung des angethanen Unrechts gemacht worden iſt. Die Ehrwürdige Synode von Miſſouri täuſcht ſich, wenn ſie meint, wir hielten dafür, daß ſie mit Wegnahme des Unrechts von uns wegen der Lehre verächtlich werde angeſehen werden, denn wir lieben die Brüder, die den Namen Chriſti nennen und bekennen, und abtreten von der Ungerechtigkeit. 3. Es iſt unſtatthaft, daß die Synode von Miſſouri verſchiedene Collo⸗ quia, als das Marburger ꝛc., hererzählt und darauf uns mit 1 Petri 3, 15. 16. einladet oder fordert zur Verantwortung unſeres Glaubens und unſerer Hoffnung, daß wir vor ihr mit Sanftmüthigkeit und Furcht unſern Glauben verantworten ſollten! Das haben wir allezeit und gern in allen ſchweren Verfolgungen gethan, und die Feinde der Kirche ſind durch unſer armes ein⸗ fältiges Bekenntniß allezeit zu Schanden geworden. Aber von unſern excommunicirten Kirchkindern und, was dem gleich iſt, von ihren längſt Verbündeten uns vorfordern zu laſſen, haben wir in der Schrift keinen Be⸗ fehl, gleichwie St. Paulus keinen Befehl hatte, ſich von dem Schmied Alexander zur Verantwortung ſeines Glaubens vorfordern zu laſſen. 1 Tim. 1, 20. — 2 Tim. 4, 14. Denn hier bleibt's dabei: „Solche meide!“ 2 Tim. 3, 5. 1 Cor. 5, 13. 2 Theſſ. 3, 14. Röm. 16, 17. 18. Das Wort, was die Ehrwürdige Synode von Miſſouri betont: „Seid bereit zur Verantwortung gegen Jedermann“, zeigt ja recht wohl die⸗ jenigen an, die da Macht oder Recht haben, die Verantwortung zu fordern, als Obrigkeiten, Vorgeſetzte und dergleichen mehr, da wir's denn mit Sanft⸗ muth und Furcht thun und doch uns vor ihrem Trotzen nicht fürchten ſollen, Matth. 10, 18. ꝛc., aber keineswegs ſind unter „Jedermann“ unſere excommunicirten rottiſchen Kirchglieder zu verſtehen, denn von denen haben wir den Befehl: „Solche meide“. Alſo ceteris paribus können chriſtliche Colloquia allezeit gehalten wer⸗ den. Mit wirklichen Ungläubigen, als mit Zwingli, Beza, Gretſer und dem Apoſtaten Piſtorius ꝛc., nützen ſie gewöhnlich nichts, innerhalb der gläubigen Kirche ſind ſie oft heilſam, wie z. B. die Hiſtorie der Concordien⸗ formel beweiſ't. Aber eben dieſe lehrreiche Zeit beweiſ't auch, daß keine lutheriſche Kirche von der andern excommunicirte Glieder annahm, bei aller Differenz in der Lehre. Auch die Zeiten der pietiſtiſchen Streite beweiſen dies, und wo hin und wieder ein einzelner Pietiſt es gethan, wird es von dem ſeligen Dr. Löſcher als ein Greuel verworfen (in ſeinem Timotheus Verinus). Es durfte ſich kein Excommunicirter mit einer anderen Orts⸗ oder Landes⸗Kirche auf den Richterſtuhl ſetzen gegen die, die ihn excommuni⸗ cirt hatten. Alſo ſollte auch die Synode von Miſſouri von dieſer Ungerech⸗ tigkeit abtreten, will ſie den Namen Chriſti bekennen. 4. Eine ganz unkräftige Entſchuldigung iſt es auch, daß wir gefähr⸗ liche, doch nicht grundſtürzende Irrthümer hätten, um derer willen die Zeu⸗ gen der Wahrheit, die Wahrheit erkennenden Chriſten, ſich von unſeren