# LCMS Convention Proceedings_St. Louis Missouri_1853_S253 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) — 253 — Lehrdifferenzen ein Geſpräch zu halten, in ſolchen Schriftſtellen, wie 2 Theſſ. 3, 14. 15. und Röm. 16, 17. 18. ihre Rechtfertigung zu finden; allein ver⸗ ſetzen wir uns auch auf den Standpunkt, von welchem aus uns die Ehrw. Synode betrachtet und beurtheilt, ſo lehrt doch die Analogie der Schrift, daß in Schriftſtellen, wie die angezeigten, nur eine ſolche Gemeinſchaft mit Sündern und ketzeriſchen Menſchen gegen Gottes Gebot ſei, durch welche der Rechtgläubige der Ketzereien jener ſich theilhaftig macht oder jene in ihrem böſen Weſen ſtärkt und Anderen Aergerniß gibt. Keineswegs iſt es jedoch gegen Gottes Wort, der Aufforderung zu einem Geſpräche mit Widerſachern Folge zu leiſten, durch welches dieſelben von dem Irrthume ihres Weges überzeugt, oder doch, auf welcher Seite die Wahrheit ſei, an den Tag ge⸗ bracht, den Widerſachern das Maul geſtopft, dieſelben ſchamroth gemacht, die Wankenden befeſtigt und die Schwachen in der Wahrheit beſtärkt werden könnten. Im Gegentheil fordert Gottes Wort, daß ein jeder einzelne Chriſt, ſowie jede ganze chriſtliche Gemeinſchaft allezeit bereit ſei zur Verantwor⸗ tung jedermann, der Grund fordert der Hoffnung, die in ihnen iſt, und das mit Sanftmüthigkeit und Furcht, auf daß die, ſo von ihnen afterreden, als von Uebelthätern, zu Schanden werden, daß ſie geſchmähet haben ihren guten Wandel in Chriſto (1 Petri 3, 15. 16.). Hierzu kommt das Vorbild IEſu Chriſti ſelbſt, ſeiner heiligen Apoſtel, und aller rechtſchaffenen Beken⸗ ner der Wahrheit zu allen Zeiten, welche ſich nie geweigert haben, auch mit den ärgſten Feinden der Wahrheit und Verfolgern der Kirche Gottes zuerſt über die verläſterte Wahrheit zu handeln, wenn ſie von denſelben hierzu auf⸗ gefordert wurden. Was inſonderheit die Praxis unſerer evangeliſch⸗luthe⸗ riſchen Kirche betrifft, erinnern wir nur an das Marburger Colloquium zwiſchen Luther und Zwingli, an das Regensburger zwiſchen Hunnius und Heilbrunner auf der einen, und dem Jeſuiten Gretſer auf der andern Seite, an das Badener zwiſchen Andreä und dem Apoſtaten Piſtorius, an das Mömpelgaarder zwiſchen Andreä und dem Calviniſten Beza. Wir können es nur für einen argen Irrthum erklären, wenn die Buffaloer Synode wähnt, daß ſie ſich dadurch verſündigen würde, ſo ſie mit uns, zum Zwecke einer Einigung in der Wahrheit, in ein von uns angetragenes Religionsgeſpräch einginge; ſie würde ja damit zunächſt nichts weiter zugeſtehen, als daß ſie bereit ſei, die ihr von uns dargebotene Gelegenheit, uns unſeres Unrechts in Lehre und Praxis zu überführen, nicht zurückzuweiſen, während wir, wenn wir uns zu der uns angemutheten Verwerfung unſrer bisherigen Handlungs⸗ weiſe im Verhältniß zur Synode von Buffalo verſtehen würden, damit zugleich die von uns als göttliche Wahrheit erkannte und bekannte Lehre verwürfen. Zwar hält uns die Ehrwürdige Synode von Buffalo den Fall unchriſt⸗ licher Selbſthülfe entgegen, in welchem die bei dem Handel offenbar geſche⸗ hene Sünde zuerſt erkannt, und dann über gegenſeitige Anſprüche gerichtet werden müßte; allein dies findet auf unſern gegenwärtigen Fall keine An⸗ wendung, indem erſt durch die Reinigung der Ehrwürdigen Synode von Buffalo von der, von uns ihr gemachten Anſchuldigung der Irrlehre ein Unrecht auf unſerer Seite erwieſen werden könnte. Endlich bezichtigt uns die Ehrwürdige Synode eines Selbſtwiderſpruchs, wenn wir derſelben das Zugeſtändniß gemacht, daß wir ſie bis daher nicht für eine Secte oder Rotte zu erklären uns unterfangen mochten und dennoch von ihr ſich Trennende in unſern Verband aufnahmen. Wir geſtehen zu, daß eine auch ſchwerlich, jedoch aus Schwachheit irrende Kirche nicht alſo⸗ bald verlaſſen werden dürfe; wenn ſelbige jedoch die Zeugen für die Wahr⸗