# LCMS Convention Proceedings_St. Louis Missouri_1853_S251 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) — 251 — Wenn zwei Chriſten mit einander hadern um Mein und Dein, ſollen wir ſie nicht nach 1 Corinth. 6. zur chriſtlichen Verſöhnung ermahnen? Geſetzt, ſie hätten einander geſchlagen und beſchimpft, weil der Eine dem Andern etwas ſchuldig, und der Andere dem Erſten, der ihm nicht gerecht werden wollte, mit unchriſtlicher Selbſthülfe etwas mit Gewalt ge⸗ nommen hätte. Müſſen wir nicht ermahnen: lieben Brüder, verſöhnt euch. Der du mit unchriſtlicher Selbſthülfe dem Bruder das Seine genommen, gib zurück, bittet einander alle Beleidigungen ab, und vergebt einander, um den eigent⸗ lichen erſten Hader aber, wer da Recht habe, da vereinigt euch entweder in der brüderlichen Liebe unter euch allein, nachdem das grobe offenbare Unrecht der unchriſtlichen Selbſthülfe und Schlagen und Schelten ab⸗ gethan; und könnt ihr euch nicht einigen über den Hader ſelbſt, ſo erwählt als verſöhnte Chriſten euch chriſtliche Schiedsrichter, die euren Handel ſchlich⸗ ten, und verſprecht einander in Liebe und Verſöhnung: Was die über den ſtreitigen Handel nach ihrer chriſtlichen Einſicht entſcheiden werden, dabei ſoll's unter euch bleiben. So muß die offenbare unchriſtliche Selbſthülfe unſerer Rottirer und derer, die ſie in ihrer ſelbſtrichterlichen Abſonderung von ihrer Kirche beſtärkt haben, erſt abgethan werden, dann gegenſeitig alle Unbilden vergeben und vergeſſen, unſere abtrünnigen Kirchkinder zur Verſöhnung ermahnt, und zu ihrem Kirchengericht gewieſen werden. Und endlich der Lehrſtreit beider Synoden kann denn, nachdem die öffentliche, unbeſtreitbare, unchriſtliche Selbſthülfe und Eingriff in unſer Amt abgethan, nach chriſtlicher Ver⸗ ſöhnung in chriſtlicher Liebe, ohne fernere Beleidigung und Haß fortgeführt werden ſchriftlich und mündlich. Das Band des Friedens wird die Mög⸗ lichkeit zur Einigkeit im Geiſt bahnen. So kann ein theologiſcher Streit ohne Aergerniß und Seelenſchaden unſerer Kirchkinder fortgeführt, auch andere chriſtliche lutheriſche Synoden und Facultäten, die beider Theile Vertrauen verdienen, zu Rathe ge⸗ zogen werden. Zu dieſer chriſtlichen Verſöhnung ermahnen wir um unſeres HErrn JEſu Chriſti willen. Der heilſame Nutzen wird ſein 1. eine chriſtliche Verſöhnung. 2. Abthuung des großen Aergerniſſes vor der Kirche und Welt. 3. Errettung der irrenden Seelen unſerer abtrünnigen Kirchkinder, ſo viel von Seiten einer Ehrwürdigen Synode von Miſſouri dazu zu thun möglich iſt. 4. Wird die Synode von Miſſouri dann frei von der Verantwortung und iſt nicht mehr Schuld an ihrem Blut, wenn ſie ſelbſt bußfertig auch ihnen den rechten Weg gewieſen hat. 5. Das zu hoffende Ziel, die dann mögliche werdende Einigkeit des Geiſtes in einem mit chriſtlich verſöhnten Herzen geführten und endlich be⸗ endigten Lehrſtreit. Dagegen der Schaden, wenn die Ehrwürdige Synode von Miſſouri auch dieſe chriſtliche Vermahnung verachtet und ſich der entſetzlichen Sünde des Rottens ferner theilhaftig macht: 1. Verletzung des Gewiſſens, das zu ſeiner Zeit aufwachen wird. 2. Die große Verantwortlichkeit wegen des fortdauernden Aergerniſſes und gehäuften Blutſchuld. 3. Bruch ihres Synodal⸗Beſchluſſes, nichts zu unterlaſſen, was zum Frieden in der Kirche dienen kann.