# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_November 1856_S348 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 348 Vermischte kirchliche Nachrichten. seins gegen reformirtes und unionistisches Wesen auf der Conferenz zu Stade im Jahr 1853 den Streit mit der Göttinger Facultät hervorgerufen hat. — Das Consistorium zu Osnabrück hat ebenfalls über reformirte Gemeinden, nämlich die in der niederen Grafschaft Lingen, welche nebst der lutherischen zu Lingen unter dem reformirten Superintendenten daselbst stehen, das Kirchenregiment zu üben. In einer dieser Lingenschen Gemeinden, nämlich Freren, besteht sogar eine Art Union zu Rechte. Es gehörte gewiß nicht zu den Unmöglichkeiten, Abhilfe solcher Mißstände hervorzubringen, wenn auch dergleichen immer sich eher erkennen und wünschen, als wirklich ausführen läßt; hier aber ist noch keineswegs in allen Kreisen auch nur die Einsicht darüber vorhanden, daß wirklich große Uebelstände vorliegen. Es möchte ja thunlich sein, daß die reformirten Gemeinden in der Herrschaft Plesse bei Göttingen sich der selbstständiges Kirchenregiment übenden reformirten Conföderation, zu welcher innerhalb des Königreichs die Gemeinden zu Celle, Göttingen, Hannover und Münden, außer Landes aber noch die zu Bückeburg und Braunschweig gehören, anschlössen. Warum sollten die wenigen und meist sehr kleinen Lingenschen Gemeinden nicht mit unter den reformirten Kirchenrath der Grafschaft Bentheim, in der die reformirte Confession herrschend ist, gelegt werden können? Es käme wohl nur darauf an, daß an höchster Stelle die Sache als nothwendig erkannt und dann der Wille vorhanden wäre, dieselbe auszuführen. — Man hat lange von der Einführung eines Oberconsistoriums unter uns geredet. Wir wünschen dasselbe unter der Bedingung, daß tüchtige, nicht nur gelehrte, sondern auch christliche und kirchlich entschiedene Männer in dasselbe gesetzt würden, und daß die Stellung der höchsten kirchlichen Behörde dem Ministerio nicht sub⸗, sondern coordinirt wäre, wie in Mecklenburg und mehr oder weniger doch auch in Preußen. Das fürstliche „Kirchenregiment“ mag eng mit der lutherischen Kirche von ihrer Geburt an verknüpft sein; aber das, daß die Kirchenbehörden nicht unmittelbar unter dem Regenten stehen, sondern erst noch von dem Ministerium der geistlichen und Unterrichtsangelegenheiten total abhängig sind, wird von sehr jungem Datum sein. Der Herr wolle dies und alles andere bei uns versehen. Sein Wille geschehe! Ihm allein die Ehre! Vermischte kirchliche Nachrichten. Die allgemeine Conferenz, zu welcher in „Lehre und Wehre“ in früheren Heften wiederholt aufgefordert worden, hat in den Tagen des 1. bis 7. Oktober d. J. stattgefunden. Es haben daran 54 Prediger und 19 Laien Theil genommen, vier Synoden, nehmlich die von Ohio, von Pennsylvanien, von New York und von Missouri, repräsentirend. Eine ziemliche Anzahl von Schreiben, welche von Predigern und Laien aus den genannten Synoden, sowie aus der von Tennessee, Wisconsin (scandinavisch) und Jowa (englisch) eingegangen waren, versicherte zugleich die Conferenz, daß viele theure Brüder, die dem Leite