# LCMS Convention Proceedings_St. Louis Missouri_1852_S223 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) — 223 — 12. Die Prediger ſollen es durchaus nicht dulden, daß Leute in ihre Gemeinden aufgenommen werden, die ſich nicht vorher bei ihnen gemeldet haben, denn der Prediger muß Gelegenheit haben, die Seele, die er in ſeine Sorge nehmen ſoll, kennen zu lernen. 13. So wenig man Privatbeichte mit Gewalt in eine Gemeinde ein⸗ führen ſoll, eben ſo wenig, ja noch viel weniger, ſoll man dazu behülflich ſein, daß dieſelbe da, wo ſie bereits beſteht, abgethan werde. Auf Beicht⸗ anmeldungen ſoll von unſern Predigern beſtanden werden. 14. Leute, die ſich längere Zeit als Gäſte zu einer Gemeinde halten, ſich derſelben aber gliedlich nicht anſchließen, weil ſie die Gemeindelaſten nicht mittragen mögen ꝛc., ſollen zuvor ernſtlich ermahnt und, hilft das nicht, als Gäſte ferner nicht zugelaſſen, ſondern abgewieſen und als Fremde behandelt werden. 15. Beſchloſſen, daß 1. der evang.⸗lutheriſchen Miſſion in Oſtindien ſämmtliche Jahrgänge des „Lutheraner“, ſämmtliche Synodalberichte und das Buch von Kirche und Amt überſandt werde; und 2., daß auch der Synode von Tenneſſee das Buch von Kirche und Amt vermittelſt Schreibens mit brüderlichem Gruße und der Anzeige mitzutheilen, daß wir zu ihrer nächſten Synodalverſammlung einen Delegaten ſenden werden. 16. Beſchloſſen, daß die Aufſichtsbehörde in St. Louis, Mo., beauf⸗ tragt werde, der Synode einen rechtsgültigen Titel des Beſitzes der dortigen Anſtalt zu verſchaffen. 17. Beſchloſſen, daß Herr Paſtor Fürbringer beauftragt werde, eine Inſtruction auszuarbeiten, nach welcher das Examen im Concordia⸗College abgehalten werden ſoll, und daß Herr Paſtor Schieferdecker den Auftrag erhalte, dem Examen beizuwohnen und über dasſelbe an die Synode zu berichten. 18. Die Paſtoren Wichmann, Polack, Eppling, Hüſemann und Ott⸗ mann wurden der Prediger⸗Conferenz Süd⸗Indiana zugetheilt. 19. Die Aufſichtsbehörde der Unterrichtsanſtalten der Synode hat all⸗ jährlich einen Bericht über dieſelbe bei der Synode einzureichen. Nachdem die der Synode vorgelegten Sachen abgemacht waren, wurde zur Beſtimmung der Zeit und des Orts der nächſtjährigen Synodalverſamm⸗ lung übergegangen. Bei der Abſtimmung ergab ſich, daß Cleveland, Ohio der Ort und Mittwoch nach dem erſten Sonntag nach Trinitatis die Zeit unſerer nächjährigen Verſammlung ſein ſolle. Der HErr gebe uns ſeine Gnade und ſeinen Segen. Amen!