# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_November 1856_S345 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) Ueber kirchliches Leben im Königreich Hannover. 345 Richtung, die ja an sich auch ihr Recht hat, vermieden werden. — Pietismus und reformirtes Wesen sind zwar Wechselbegriffe, die sich aber doch nicht völlig decken. In Osnabrück will man ja auch lutherisch sein; aber man ist der Meinung, daß die benachbarten Preußen, ungeachtet ihrer Union, deren Wesen man nicht versteht, es auch wären. Man sagt mit ihnen, daß doch die Hauptsache wäre, nur an den Herrn Jesum zu glauben und bekehrt zu sein, ohne zu bedenken, daß das Bekenntniß der Kirche ein Organismus ist, von dem auch nicht das kleinste Glied aufgeopfert werden kann ohne Schaden für die Kirche selbst und den Glauben der Individuen. Namentlich zwei Punkte werden von den „erweckten“ Leuten im Osnabrückischen nur zu oft zum Kriterium des Christenthums und wahrer Bekehrung gemacht: einmal der Besuch von „Versammlungen,“ in denen Sonntags nach beendeten Gottesdiensten noch eine Predigt gelesen und von dem einen und andern knieend ein freies Gebet gesprochen wird, und sodann die strenge Sonntagsfeier, bei der all und jedes, was auch nur wie Arbeit scheinen könnte, z. B. das mitnehmen eines an einen andern geschriebenen Briefs an den Adressaten, für sündlich gehalten wird. In Ostfriesland, worauf schon hingedeutet wurde, läuft die lutherische Kirche Gefahr, ihren eigenthümlichen Character durch reformirte Elemente und Einflüsse sehr verwischt zu sehen. Die Gemeinden nach Holland zu sind vorzugsweise reformirt, die nach Norden und Osten zu mehr lutherisch. Aber auch in den lutherischen Kirchen findet sich kein Altar, nur der reformirte Tisch; auch bei den Lutherischen hat bis auf die letzte Zeit Beichte und Absolution vor der Feier des heil. Abendmahls gedrohet, in eine Vorbereitungspredigt auszulaufen, sind Pathen bei der heil. Taufe und Leichenpredigt bei Todesfällen beinahe unerhörte Dinge, ist die geltende Kirchenordnung völliger Vergessenheit anheimgefallen gewesen. Wenn auch die Lutheraner noch darauf halten, daß sie das Sacrament nur in lutherischen Kirchen nehmen, so kommt es doch häufig vor, daß an lutherischen Altären sich auch Reformirte zum heiligen Abendmahl einfinden. Ja im Amte Aurich soll eine Gemeinde, Bedecaspel, sein, in welcher die Majorität der Leute lutherisch, Pastor und Schullehrer aber reformirt sind. Die Mission, für welche erkleckliche Beiträge (jährlich 7—8000 Thlr.) aufkommen, wird von Lutheranern und Reformirten gemeinschaftlich betrieben, und bis in die neueste Zeit werden lutherische Missionsanstalten (Leipzig und Hermannsburg) gar nicht unterstützt. Aehnlich wie mit dem Missionsverein ist es auch mit der Bibelgesellschaft bewandt. Das Consistorium zu Aurich besteht aus zwei weltlichen und vier geistlichen Beisitzern, welche theils lutherisch, theils reformirt sind, und zwar so, daß auch der reformirte Generalsuperintendent die lutherischen Candidaten in etlichen Stücken examinirt, ohne daß dasselbe Verhältniß auch für die Reformirten stattfände. Diese nämlich haben das theologische Examen ausschließlich bei der für ihre Confession noch außer dem Consistorium bestehenden kirchlichen Behörde, dem „Cötus,“ dessen Stifter schon Joh. a Lasco († 1560) gewesen ist, der jetzt aber von sämmtlichen reformirten Geistlichen Ostfrieslands, den