# LCMS Convention Proceedings_St. Louis Missouri_1852_S219 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) — 219 — meinde, die einen treuen Prediger hat, alſo anzuſchließen, daß ſie von letzte⸗ rem doch dann und wann beſucht und mit Wort und Sacrament bedient werden, in der Zwiſchenzeit aber ſich alſo zu halten, daß ſie Sonntags ſich aus einem guten Predigtbuche erbauen und nicht die Gottesdienſte der Falſch⸗ gläubigen und Schwärmer beſuchen. Ueberhaupt hat er unſeren Glaubensgenoſſen allen guten Rath zu ertheilen im Sinne der evangeliſch⸗lutheriſchen Kirche, wie z. B. der Haus⸗ gottesdienſt einzurichten, wie der Unterricht der Kinder zu betreiben, wie die Nothtaufe zu verrichten ſei. § 3. Sein Arbeitsfeld begreift die weſtlichen Staaten in ſich, wohin der Strom der deutſchen Einwanderung vornehmlich ſich ergießt; inſonder⸗ heit hat er ſein Augenmerk auf Wisconſin, das nordweſtliche Illinois und Jowa zu richten. § 4. Er hat von Zeit zu Zeit dem Präſes der Synode über den Erfolg ſeiner Wirkſamkeit Bericht abzuſtatten und auch aus ſeinen ſonſtigen Er⸗ fahrungen über die kirchlichen Verhältniſſe der von ihm beſuchten Gegenden das Wichtigſte auszüglich mitzutheilen. § 5. Er hat der Synode Rechnung abzulegen, ſowohl in Hinſicht auf den Verkauf der Bücher und Tractate, als auch in Beziehung auf ſeine Reiſekoſten. Oeffentliches freies Beten. 1. Eine kleine Gemeinde in Town Granville bei Milwaukee, die ſich früher mit Hrn. Paſtor Lochner über das öffentliche freie Beten von Laien nicht einigen konnte, nunmehr aber unter Vermittelung des Hrn. Paſtor Für⸗ bringer ſich mit demſelben verſtändigt und Hrn. Paſtor Dulitz darauf zu ihrem Paſtor berufen hat, ſpricht den Wunſch aus, ſich der Synode anzu⸗ ſchließen, wenn zuvor etwas aus dem Wege geräumt werde, was dieſem An⸗ ſchluß entgegenſtehe. Sie hätten ſich nämlich im vorigen Jahre mit einer Eingabe betreffs jenes Gebets an die Synode gewendet, ihre Schrift aber ſei vom Berichterſtatter, Hrn. Prof. Crämer, als eine Schmähſchrift bezeichnet und unter der Bemerkung des Hrn. Prof. Walther, „derartige Schriften möchten der Synode auf einem anderen Wagen zugefahren werden, vielleicht durch den Lügenfreund“ — auf den Tiſch gelegt worden. — Dieſes Verfah⸗ ren bezeichnen ſie als nicht chriſtlich und als ungeziemend, ſuchen ihre frühere Eingabe zu rechtfertigen, erklären ſich zur Abbitte bereit, wenn ihnen bewie⸗ ſen werde, daß ihre Schrift wirklich eine Schmähſchrift ſei, fordern aber im entgegengeſetzten Falle von der Synode dasſelbe. — Wiewohl nun nach dem Berichte der Committee in jenem Schreiben die Unterhandlung mit Hrn. Paſtor Lochner nicht getreu dargeſtellt, die urkundliche Erklärung der Synode über das Gebet entſtellt und vom „Lutheraner“ anmaßend und ſpöttiſch ge⸗ urtheilt worden, ſo iſt dennoch aus dieſem Schreiben eine bösliche, muthwil⸗ lige Geſinnung mit Sicherheit nicht zu erweiſen, deshalb ſoll den Bittſtellern durch die benachbarten Prediger mündlich erklärt und hier im Berichte bezeugt werden, daß es bei dem einmal abgegebenen Gutachten über das Gebet ſein Bewenden habe, daß ſie durch Verkehrung dieſes Gutachtens zu dem Verdacht Anlaß gegeben, als ſei es ihnen mehr um Meiſtern, als um Lernen zu thun; daß aber die Synode, Angeſichts ihrer jetzigen Betheurung ihrer redlichen Geſinnung, nicht darauf beharren wolle, daß ihre Eingabe als Schmähſchrift zu bezeichnen ſei.