# LCMS Convention Proceedings_St. Louis Missouri_1852_S218 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) — 218 — von dieſer aus unter den Heiden zu miſſioniren. Da nun auch hie und da Leute aus unſern Gemeinden nach Californien auswandern, ſo wäre es gewiß gut, wenn die betreffenden Prediger dieſe und namentlich junge Leute ins Auge faſſen möchten, um ſie für jenen Zweck zu gewinnen und ſie damit der Kirche zu erhalten; doch ſoll es von unſerer Seite durchaus nicht gut geheißen werden, wenn Leute um irdiſchen Gewinnes willen ſich dorthin be⸗ geben, noch viel weniger wollen wir, daß unſere Prediger die Sucht, nach Californien auszuwandern, unter unſern Gemeinden irgendwie anfachen. In Hinſicht des Herrn Fleiſchmann ꝛc. wurde auf Beſchluß der Synode eine Committee in St. Louis ernannt, mit welcher die Ankommenden in Verbindung und Berathung treten könnten, um in und von St. Louis aus für die kirchliche Coloniſirung Californiens zu wirken. In Betreff der Geldmittel zu dieſem Zwecke hat Herr Paſtor Löhe Hülfe verſprochen. Colporteur und ſeine Inſtruction. Schon mehrmals iſt auf der Synode darüber geſprochen, wie nothwen⸗ dig es ſei, durch einen Colporteur chriſtlich lutheriſche Schriften unter unſere Glaubensbrüder verbreiten zu laſſen, und es ſind auch ſchon Beſchlüſſe in dieſer Beziehung gefaßt, doch nicht ausgeführt worden. Nachdem nun bei der diesjährigen Verſammlung dieſe Sache abermals nach allen Seiten hin beſprochen worden, auch die Schwierigkeiten, der Koſtenpunkt ꝛc., dabei zu erwägen nicht vergeſſen war, wurde der früher gemachte Plan, einen Colporteur in New York anzuſtellen, aufgegeben und dagegen beſchloſſen, den Weſten deſto mehr ins Auge zu faſſen und für dieſe Gegend einen Colporteur zu berufen. — Hr. Guſtav Pfau aus New York wurde als ein dazu paſſender Mann vorgeſchlagen, beſtens empfohlen und zu den gegenwärtigen Sitzungen per Telegraph eingeladen. Er erſchien, übernahm das ihm angetragene Amt und die Committee, welche mit Ver⸗ abfaſſung der Inſtruction für den Colporteur und dem Verzeichniſſe der zu colportirenden Bücher beauftragt worden, legte ihre Arbeit vor. Die In⸗ ſtruction, ſowie das Verzeichniß der Bücher wurden vor der ganzen Ver⸗ ſammlung beſprochen und nach geſchehener Verbeſſerung einiger Punkte da⸗ hin angenommen: Inſtruction für den Colporteur der deutſchen evangeliſch⸗ lutheriſchen Synode von Miſſouri, Ohio u. a. St. § 1. Der von der deutſchen evangeliſch⸗lutheriſchen Synode von Miſ⸗ ſouri, Ohio u. a. St. angeſtellte Colporteur hat die Aufgabe, vornehmlich predigerloſe deutſche lutheriſche Niederlaſſungen und Haushaltungen aufzu⸗ ſuchen und ihnen Bibeln, Geſangbücher, Katechismen und alle ſolche Er⸗ bauungs⸗ und Gebetbücher zum Kauf anzubieten, welche die Genehmigung der Synode hierzu erhalten. § 2. Daneben iſt es ſeine Pflicht, die Leute mit Ernſt und Liebe anzu⸗ regen, das heilige Predigtamt unter ſich aufzurichten. Findet er alſo ein⸗ zelne größere oder benachbarte kleine Anſiedlungen vor, die da willig werden, ſich einen lutheriſchen Prediger zu berufen, ſo hat er ihnen Anleitung zu geben, wie ſie zur Erreichung dieſes Zweckes die geeigneten Schritte zu thun hätten. — Iſt dagegen die Anzahl der beſuchten lutheriſchen Familien in einem größeren Umkreiſe zu klein, um alsbald einen ſtändigen Prediger zu berufen, ſo hat er die Leute zu ermahnen, ſich an die nächſte lutheriſche Ge⸗