# LCMS Convention Proceedings_St. Louis Missouri_1852_S215 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) — 215 — Verträge und dergleichen ohne Zuſtimmung der allgemeinen Synode abzuſchließen. 5. Die gegenwärtige Conſtitution bildet die Grundlage und Norm ſowohl für die Conſtitution der allgemeinen Synode, als für die der einzelnen Diſtrictsſynoden. 6. Der Präſes der allgemeinen Synode hat zwar nicht das Amt eines allgemeinen Viſitators; doch ſteht es jedem Gliede der Synode zu, die Vermittelung und reſp. das Erſcheinen desſelben an Ort und Stelle zu fordern, daher denn ein ſolches erbetenes Einſchreiten des allgemeinen Präſes von dem Diſtrictspräſes als ein Eingreifen in fremdes Amt nicht angeſehen werden darf. Der Präſes der allgemeinen Synode ſoll aus den 4 Diſtrictspräſides gewählt werden. Zuſatz. Der Präſes der allgemeinen Synode ſoll zur Unterſuchung einer Sache in einer Diſtrictsſynode nicht eher gefordert werden, als bis die übrigen Inſtanzen durchgegangen ſind. Der allgemeine Präſes hat die Pflicht und das Recht, da, wo ein Diſtrictspräſes ſelbſt, oder ein Prediger eines Diſtricts in falſche Lehre oder Praxis geräth, einzuſchreiten, ſo oft ſeineallgemeine Stellung und Verantwortlichkeit gegen die Synode ſolch unmittelbares Einſchreiten nöthig macht. Doch ſoll der allgemeine Präſes den Diſtrictspräſes jedesmal vorher davon in Kenntniß ſetzen und nie mit Uebergehung desſelben einſchreiten. Die Erwählung ſowohl der Diſtrictspräſides, als des allgemeinen Präſes ſoll nur bei der allgemeinen Synode geſchehen, ſo daß auch die ab⸗ weſenden Prediger und Gemeinden ihre Wahlzettel an den betreffenden Di⸗ ſtrictsſecretär einſenden und der allgemeine Präſes nur von gegenwär⸗ tigen Synodalgliedern aus den erwählten 4 Diſtrictspräſides zu erwählen ſein. 7. Die allgemeine Synode ſoll alle drei Jahre eine Verſammlung halten, die Diſtrictsſynoden jedes Jahr, jedoch jede zu verſchiedenen Zeiten. Im dritten Jahre fallen die Verſammlungen der Diſtrictsſynoden aus. Während der Sitzung der allgemeinen Synode verſammeln ſich die Glieder der Diſtrictsſynoden oder ein Ausſchuß derſelben, um ihre laufenden Geſchäfte für das betreffende Jahr zu beſorgen. 8. Jede Diſtrictsſynode, alſo wo möglich auch die öſtliche, hat einen Delegaten zu den andern Diſtrictsſynodalverſammlungen zu ſchicken. Bei Sendung der Delegaten ſollen die Geldausgaben nicht geſcheut werden. 9. Der Caſſirer jeder Diſtrictsſynode hat nach Beſtreitung der Ausgaben ſeiner Diſtrictſynode allen Ueberſchuß in die Kaſſe der allgemeinen Synode abzuliefern, aus welcher alle Unkoſten der allgemeinen Synode, z. B. für Unterhaltung der Lehranſtalten, Druckkoſten u. ſ. w., zu be⸗ ſtreiten ſind. Anm. Hr. Barthel wird mit Hinzuziehung eines andern Synodal⸗ gliedes in dieſer Beziehung einen Entwurf ausarbeiten und bei der nächſten Synodalverſammlung zur Prüfung vorlegen. Nachdem nun dieſe Paragraphen beſprochen worden, wurde nochmals die Frage aufgenommen, „ob eine ſolche Theilung der Synode in Diſtricts⸗ Synoden — auf Grund der betreffenden Vorlagen, vorausgeſetzt, daß die Gemeinden einwilligen — jetzt ſtattfinden ſolle?“ Die Frage wurde von den Paſtoren Röbbelen und Holls verneint, Herr Profeſſor Crämer verzichtete auf ſeine Stimme und die Uebrigen alle, Paſtoren und Gemeinde⸗Deputirte, beantworteten die Frage mit Ja! Die Synode beſchloß, ihre Gründe für die beabſichtigte Theilung hier mitzutheilen. Es ſind folgende: