# LCMS Convention Proceedings_St. Louis Missouri_1852_S214 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) — 214 — allgemeinen Präſes die ganze Synode viſitiren zu laſſen, und anerkannt, daß es vorzuziehen ſein möchte, die Viſitationen den Präſidenten der Diſtricts⸗ ſynoden zu überlaſſen, daß aber der Präſes der allgemeinen Synode die ganze Synode überwache und nöthigenfalls und auf Verlangen in die betref⸗ fenden Gemeinden reiſe. Es wurde auch beſprochen, ob es nicht beſſer ſei, nur zwei Diſtricts⸗ ſynoden zu bilden, weil von Einigen behauptet worden, daß bei einer größe⸗ ren Zerſplitterung die Gaben ſich zu wenig zum gemeinſamen Nutzen erwei⸗ ſen könnten. Da ja aber keine Zertrennung, ſondern nur Theilung ſtatt⸗ finden ſoll und zwar eine ſolche, bei welcher ſämmtliche Glieder doch alle drei oder vier Jahre zuſammenkommen werden ꝛc., ſo ſchwanden die Bedenken in dieſer Beziehung. Auch in Betreff der Unterrichts⸗Anſtalten — wurde hervorgehoben — ſei es wichtig, die Synode nur in zwei Diſtricte zu ver⸗ theilen; doch wurde dagegen bemerkt, daß durch eine ſolche Zutheilung jener Anſtalten an zwei reſp. Diſtrictsſynoden (wenn auch jetzt nicht, doch in Zu⸗ kunft) ſehr leicht Neid, Nebenbuhlerei, Zwieſpalt und Trennung herbeigeführt werden könne. So wurde denn der Vorſchlag, die Synode in vier Diſtricts⸗ ſynoden zu vertheilen, endlich einſtimmig angenommen. — Ferner wurde über die räumliche Abgränzung der verſchiedenen Diſtricte geſprochen. Wie⸗ wohl von einer Seite darauf hingewieſen wurde, daß eine Eintheilung nach geographiſchen Lagen und Intereſſen (Reiſekoſten, ꝛc.) viel wichtiger ſei, als nach Staaten, da dieſe hier in Amerika ganz anders, als in Deutſchland, mehr zufällig, als natürlich, auch nicht ſtaatlich ſo geſchieden ſeien, als dort; ſo wurde doch die Eintheilung nach Staaten endlich einſtimmig angenommen, weil in Zukunft doch auch noch dieſe Diſtrictsſynoden nach Staaten ſich zu theilen haben würden, welches das Natürlichſte, und welches dann, wenn wir jetzt ſchon darauf Rückſicht nehmen, ein Leichtes ſein würde, während ſolches, wenn es jetzt unberückſichtigt bleibe, ſpäter ſehr bedenklich, ja un⸗ möglich werden dürfte. Die Bedenken wegen der Reiſekoſten der Delegaten wurden gehoben, und nachdem noch die Geſchäftskreiſe der Präſidenten der Diſtrictsſynoden und des allgemeinen Präſes beſprochen, auch Luther's Worte über das Regieramt dabei vorgeleſen worden waren, wurde die Vor⸗ lage der Committee für die künftige Organiſation der Synode in ihren einzelnen Paragraphen erwogen und dahin angenommen: 1. Es ſoll keine Trennung, ſondern nur eine Abtheilung in verſchiedene Diſtrictsſynoden vorgenommen werden. 2. Die allgemeine Synode ſoll aus 4 einzelnen Diſtrictsſynoden beſtehen: 1. Der weſtlichen (Miſſouri, Illinois, Jowa) mit 37 Pfarreien; 2. der mittleren (Indiana, Ohio) mit 36 Pfarreien; 3. der nördlichen (Wisconſin, Michigan) mit 14 Pfarreien; 4. der öſtlichen (New York, Maryland, Pennſylvanien) mit 8 Pfarreien. 3. Die Diſtrictsſynoden ſind unabhängig in Verwaltung der Angelegen⸗ heiten, welche ihren Diſtrict allein betreffen; ſie haben daher ihre eigene Conſtitution und ihr eigenes Amtsperſonal. 4. In den Geſchäftskreis der allgemeinen Synode gehört Alles, was für alle einzelnen Diſtrictsſynoden als einen Geſammtkörper zu verwalten iſt, z. B. innere und Heiden⸗Miſſion, Lehranſtalten, allgemeine Auf⸗ ſicht über die Lehre und treue Ausführung deſſen, was die Geſammt⸗ conſtitution vorſchreibt, Synodalbücherverlag, Correſpondenz mit dem Auslande, der „Lutheraner“, ꝛc. Anm. Es ſoll daher auch den einzelnen Diſtrictsſynoden nicht ge⸗ ſtattet werden, für ſich neue kirchliche Verbindungen und derartige