# LCMS Convention Proceedings_St. Louis Missouri_1852_S212 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) — 212 — befriedigt; was dagegen die Praxis anlangt, ſo erklärte er, daß er ſich in dieſer Hinſicht dann befriedigt halten wolle, wenn die Synode erkläre, daß ſie Alles thun werde, was in dieſer Sache ohne Verleugnung der Wahrheit zu einer Verſtändigung mit der Buffaloer Synode geſchehen könne. Die Synode erklärte ſich in dieſer Sache dahin: „Da vor allen Dingen wichtig ſei, ob Gott wolle, mit der Synode von Buffalo, reſp. mit Hrn. Paſtor Grabau zuerſt in der Lehre einig zu werden — ſo ſolle dem Letzteren ihre vom Hrn. Prof. Walther, in ihrem Auftrage, verabfaßte Verantwor⸗ tung der reinen Lehre von Kirche und Amt durch den Secretär mit der Bitte zugeſendet werden,*) dieſes Buch möglichſt unbefangen durchzuleſen und ſich dadurch zu überzeugen, daß unſere Apologie nichts als die Stimme der lutheriſchen Kirche ſei. — Werde er gleichwohl dadurch nicht völlig überzeugt, ſo ſei die Synode gern erbötig, durch Delegaten ſich mündlich, öffentlich oder privatim, mit ihm zu beſprechen, dafür ſie ihm Zeit und Ort überlaſſe. Zugleich erbiete ſich die Synode, bis dahin nicht wider ihn zu ſchreiben, falls er gleichfalls das harte Schreiben unterlaſſe. — Gehe nun Hr. Paſtor Grabau auf dieſen Vorſchlag ein, ſo werde er erſucht, dieſe ſeine Willfährig⸗ keit dem Präſidio der Synode möglichſt bald gefälligſt erklären zu wollen.“ Theilung der Synode in Diſtrictsſynoden. Schon vor drei Jahren war in der damaligen Synodalſitzung verhan⸗ delt worden, ob es nicht rathſam ſei, daß unſere Synode ſich in verſchiedene Diſtrictsſynoden vertheile? und damals wurde es für beſſer erachtet, daß ſolche Theilung zur Zeit noch nicht geſchähe. Da nun aber jetzt mehrere Syno⸗ dale der Anſicht waren, daß bei dem großen Umfange, den die Synode ſeit jener Zeit gewonnen, mancherlei Uebelſtände unabweislich ſeien, wenn die Synode ſich nicht in Diſtrictsſynoden vertheile, ſo wurde die Frage zur Be⸗ ſprechung und Berathung vorgelegt: „Ob es nicht nothwendig ſei, daß die Synode ſich in Special⸗ und Diſtrictsſynoden abtheile? und welches die Form ſei, in welcher dieſe Abtheilungen ſich am beſten conſtituiren möchten?“ Es wurde darauf hingewieſen, wie ſchwierig bei dem großen Umfange der Synode und der weiten Entfernung der Beſuch der jährlichen Verſammlun⸗ gen Seitens ſo vieler unbemittelter Synodalglieder ſei, und in Betreff der Form der Abtheilung vorgeſchlagen, die Synode in drei oder vier Diſtricts⸗ ſynoden einzutheilen, die drei Jahre alljährlich als ſolche ſich verſammeln, dann das vierte Jahr eine allgemeine Synodalverſammlung halten, jede Diſtrictsſynode ihren eigenen Präſes und alle gemeinſchaftlich einen allgemei⸗ nen Präſes erhalten ſollen. Es wurde für und wider eine ſolche Theilung geredet und namentlich eingewendet: der Endzweck unſerer Synodalverbindung ſei, daß ſich die mancherlei Gaben zu gemeinſamem Nutzen erweiſen ſollen, welches bei der ungleichen örtlichen Vertheilung der Lehr⸗ und Leitkräfte unſerer Synode durch eine ſolche Theilung in Diſtrictsſynoden leicht verletzt und beeinträch⸗ tigt werden könne, was um ſo mehr in jetzigen Zeitläuften zu bedenken, da in vielen Theilen der lutheriſchen Kirche leider das lutheriſche Bewußtſein und die volle und richtige Erkenntniß der lutheriſchen Lehre faſt gar nicht mehr zu finden ſei, und auch da, wo bei uns durch Gottes unverdiente Gnade das Licht wieder ſcheine, dennoch die Erſtarkung zur männlichen Reife noch viel⸗ fach fehlen dürfte, und daß ein großer Theil unſerer jungen Paſtoren zwar *) Dieſes iſt von mir bereits geſchehen. D. Secr.