# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_November 1856_S344 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 344 Ueber kirchliches Leben im Königreich Hannover. Burg, mein Gott, auf den ich hoffe. — Er wird dich mit seinen Fittigen bedecken und deine Zuversicht wird sein unter seinen Flügeln; seine Wahrheit ist Schirm und Schild.“ (Ps. 91, 1. 2. 4.) Der HErr erhalte uns in der Demuth und gebe uns ein reiches Maß von Geduld und von Weisheit, seine Wege immer recht zu erkennen und mit Entschiedenheit einzuschlagen. Amen. 4 (Aus dem „Freimund.“) Ueber kirchliches Leben im Königreich Hannover. . . Damit sind wir schon an die Beantwortung der Frage gekommen, wie es unter uns um die Entwickelung des kirchlichen und confessionellen Bewußtseins aussieht. Im Königreich, von dem zuletzterwähnten Ostfriesland und den kleinen Provinzen Lingen und Bentheim, in welchen fast alle protestantischen Gemeinden reformirt sind, abgesehen, ist die Kirche durchweg, so weit wie protestantisch, auch lutherisch. Die einzelnen reformirten Gemeinden im Göttingischen (Herrschaft Plesse) und Bremen⸗Verdenschen treten sehr zurück und haben auf das Ganze nie erheblichen Einfluß ausgeübt. Nun ist, wie oben angedeutet, unser Gang der gewesen, daß in den alten Landestheilen die Pastoren, sobald sie gläubig wurden, in der Regel auch in die kirchliche Richtung hineinkamen. Dasselbe scheint sich je länger je mehr auch in Bremen-Verden herauszustellen. Hier ging meistens die Bewegung im Volke von den Pastoren aus, es war also natürlich, daß auch die Gemeinden, wo sie überhaupt zu leben anfingen, zugleich christlich und lutherisch wurden. Es traten wenigstens der lutherischen Gestaltung des kirchlichen Volkslebens keine besondern Hindernisse entgegen, hie und da fanden sich wohl einzelne Pietisten und pietistische Conventikel, aber doch nur sporadisch, und nur da, wo eine Einwirkung der Brüdergemeinde und der reisenden Prediger derselben stattgefunden hatte. — Anders verhält sich die Sache im Osnabrückischen, vielleicht auch noch sonst in einzelnen Gegenden, deren Erweckung aus früherer Zeit datirt. Das Osnabrückische hat seine christlichen Anregungen vorzugsweise aus dem benachbarten Ravensbergischen und Tecklenburgischen empfangen, und in diesen Districten hat, wiewohl in Westphalen überhaupt, das Christenthum seit langer Zeit eine subjectiv⸗pietistische Färbung gehabt, die jetzt namentlich auch unionistisch auftritt, aus der Union Nahrung zieht und derselben Vorschub leistet. Diese ganze Art bei ihrer Subjectivität verkennt das Wesen der Kirche und des Amtes; im Osnabrückischen hat ihr lange Zeit auch das Regulativ nicht nur abseiten tüchtiger Träger des Amts, sondern auch durch eine zu Recht bestehende Kirchenordnung, an deren Stelle bislang die unbeschränkteste, zu den ärgsten Monstrositäten sich verirrende Willkür stand, gefehlt. Der Herr wolle diesen Mangel ausfüllen, wozu gottlob Aussicht vorhanden. Dann werden die Ausartungen und Ausschweifungen einer