# LCMS Convention Proceedings_St. Louis Missouri_1851_S184 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) — 184 — Theſen ſeine Meinung von der Gnadenwahl und ſeine Abweichung von der Concordienformel vorzulegen; ſondern ſich nur im Allgemeinen über den Vorwurf calviniſtiſcher Ketzerei beſchwerte und ſeine Uebereinſtimmung mit Luther behauptete, ſo war die Synode nochmals genöthigt, ihm die Abfaſ⸗ ſung gewiſſer Theſen als die Bedingung vorzulegen, ohne welche ſie ſich auf keine Disputation mit ihm einlaſſen könne. Nachdem dieſes geſchehen, wurde ihr von Paſtor Klügel die Antwort zu Theil, daß er keine Diſpu⸗ tation gewollt habe, ſondern nur den Beweis dafür fordere, daß er in den mit Paſtor Grabau gewechſelten Schriften der Miſſourier der Calviniſtiſchen Ketzerei beſchuldigt worden ſei. Die Synode ſtimmte dafür, ihm dieſen Beweis durch diejenigen Synodalglieder, welche bis über den Schluß der Sitzungen hinaus zu bleiben willig wären, geben zu laſſen, da ſich vor dem Schluß derſelben keine Zeit mehr dazu fand. Da hiermit geſchloſſen iſt, was innerhalb der Sitzungszeit in dieſer Sache verhandelt worden iſt, ſo gehört auch das Uebrige nicht in den Synodalbericht. Der vom Herrn Paſtor Klügel geforderte Beweis wurde ihm ſo ſchlagend gegeben, daß er ſelbſt an⸗ erkennen mußte, daß ſeine Lehre nichts anderes als Calvinismus ſei; da er ſich indeß fort und fort darauf berief, daß Luther in ſeinem Buch wider Erasmus de servo arbitrio dasſelbe gelehrt habe, und er zu einer neuen Herausgabe desſelben aufforderte, ſo verſprach man ihm, dazu gern zu helfen und beizutragen; nur daß in der neuen Ausgabe die Abweichungen der deutſchen Ueberſetzung von dem urſprünglich lateiniſchen Original bemerkt würden. Indianapolis⸗Synode. Unſere Stellung zu dieſem Synodalkörper kam in Folge des vom Paſtor Fr. Eppling eingeſandten Geſuchs um Aufnahme in unſeren Synodal⸗ verband zur Sprache. Da nämlich derſelbe mit Paſtor Wichmann, einem Glied der Indianapolis⸗Synode, in der nächſten Amtsverbindung, und ihm in einem und demſelben Arbeitsfelde zur Seite ſteht, ſo erſcheint es unkirch⸗ lich, daß ſie nicht auch einer und derſelben Synodalgemeinſchaft angehören. Unſere Synode ſieht dieſes Mißverhältniß für einen dringenden Grund an, in ihrer Stellung zur Indianapolis⸗Synode auf's Reine zu kommen. Denn ſteht es feſt, daß dieſelbe in der Lehre und Praxis mit uns eins iſt, ſo würde keine andere als territoriale Trennung mehr zwiſchen ihr und uns erlaubt ſein; oder mit anderen Worten: nur der jedesmalige Wohnplatz müſſe den Anſchluß an dieſen oder jenen Synodalkörper beſtimmen. Denn unter denen, die in der Lehre gleich und einig ſind, iſt keine andere Trennung erlaubt, als allein die durch territoriale Verhältniſſe herbeigeführte: Städte, Dörfer, Parochien, Bezirke u. ſ. w. Eine Trennung dagegen, die auf Be⸗ vorzugung der Perſonen beruht, würde in die Kategorie des vom Apoſtel ge⸗ ſtraften Kephiſch, Pauliſch, Apolliſch (1 Cor. 1, 12.) gehören. Da es aus dieſen angeführten Gründen unſere Synode für gut und nöthig anſah, der Indianapolis⸗Synode die Hand zur Feſtſtellung eines richtigen kirchlichen Verhältniſſes zu bieten, ſo wurde zu dieſem Zwecke eine Delegation zur nächſten Sitzung der Indianapolis⸗Synode im Herbſt dieſes Jahres beſchloſſen, und die Brüder Crämer und Fürbringer als Delegaten beſtimmt. Dem Präſidium ſolle es überlaſſen bleiben, nöthigenfalls einen Erſatzmann für einen dieſer beiden Delegaten zu ernennen.