# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_November 1856_S340 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 340 Kirchliche Zustände im Coburgischen. stände mit guten Methoden ausgerüstet. Sie haben auch in ihrer Art die Kinder lieb. Aber was den Unterricht im Christenthum anlangt, so können sie ihren Schülern eben nur geben, was sie selbst empfangen haben, und das ist nicht das reine Evangelium, sondern Menschenwitz. Die Katechismuserklärung, die in den Schulen des Landes eingeführt ist, ist eine Katechismusverkehrung, die bekannte von Parisius, die wohl sonst nirgend mehr im Gebrauch ist. In diesem Buche ist die Lehre von dem dreieinigen Gott nur nebenbei berührt, und die Lehren von der Gottheit Christi, von der Erbsünde, von der Wiedergeburt kommen gar nicht darin vor, die Rechtfertigung allein aus dem Glauben wird nur beiläufig erwähnt. Die heilige Taufe erscheint darin bloß als ein schöner Gebrauch, das heilige Abendmahl als ein bloßes Erinnerungsmahl. — Vor zwei Jahren haben vierzehn Geistliche des Landes dieses Buch beleuchtet, wie es verdient, und um Abschaffung desselben gebeten. Sie wurden aber von der herzoglichen Landesregierung, welche zugleich unsere geistliche Oberbehörde ist, abschläglich beschieden. Warum? Weil sich aus den Gutachten, welche von allen Geistlichen des Ländchens eingefordert wurden, ergab, daß die Mehrzahl derselben sich zu Gunsten des Parisius'schen Buches aussprach. Welche Pein unter solchen Umständen der Confirmandenunterricht ist für jeden Geistlichen, der nach dem lutherischen Katechismus das reine Evangelium lehrt, das läßt sich denken.*) Treten wir nun in die Kirchen, so sieht es zum größten Theil nicht besser aus. Nur wenige Orte im Lande haben noch das alte Gesangbuch, das unter seinen 1054 Liedern eine überwiegende Anzahl guter, schriftgemäßer Lieder hat, darunter die besten alten Kernlieder, wenn schon theilweise etwas verändert, und manche ausgezeichnete, die man auch in ältern Gesangbüchern nur selten findet. Sonst aber sind im Lande zwei Gesangbücher im Gebrauch, die so schlecht sind, daß der gewissenhafte Geistliche in die größte Noth geräth, wenn er daraus für den Gottesdienst Lieder wählen soll. Es ist das neue gothaische, von Bretschneider besorgte, das bei seiner Einführung in unserm Lande mit einem Anhang versehen wurde, und das neue hildburghausische, in den ehemals Hildburghauser Landestheilen (Amt Sonnefeld und Amt Königsberg). In beiden sind die guten alten Kernlieder so verändert, daß sie theils gar nicht, theils kaum mehr zu erkennen sind. Der Form nach sind sie für das Volk unverständlich gemacht. Daher singt manche Gemeinde solche Lieder, die bei gewissen Gelegenheiten stehend sind, noch jetzt in der alten Form (z. B. bei Kindtaufen: „Nun danket alle Gott“ ꝛc. und bei Beerdigung den Vers: „Nun, du Erlös'ter, schlaf in Ruh“ ꝛc.). Was den Inhalt anlangt, so ist Unglaube und Irrlehre hineingetragen und jedes Bewußtsein kirchlicher Gemeinschaft verwischt. In diesem Geiste sind nun auch die neueren dort aufgenommenen Lieder. Da ist in beiden ein Kirchweihlied von Wagner, in dem die Kirmeßfreude vertheidigt ist. Im neuen Coburger ist ein Lied von der Unsterblichkeit, welches die Vernunftgründe für die Fortdauer nach dem *) Warum folgen sie? Apg. 4, 19. L. u. W.