# LCMS Convention Proceedings_St. Louis Missouri_1850_S149 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) — 149 — darauf verpflichten, zur Dispoſition geſtellt werden, um damit gründlich gebildete, rein gläubige Prediger armer Gemeinden, oder Miſſionäre, zu unterſtützen. Um aber dieſes Unternehmen mit Sicherheit beginnen und durchführen zu können, muß ein Zuſammenwirken möglichſt vieler Gemeinden veranſtaltet werden. Dieſes kann nach folgendem Plan geſchehen: Eine jede Gemeinde ernenne aus ihrer Mitte zwei verantwortliche Ge⸗ ſchäftsmänner, welche von mir die gewünſchten Bücher beſtellen und, wenn der Betrag über zwanzig Dollars iſt, eine Note, zahlbar nach drei oder vier Monaten, wenn unter zwanzig Dollars, das Baargeld, abzüglich eines Dis⸗ contos, dafür geben. Ich würde mich bemühen, die Bücher möglichſt billig zu beziehen, und ſie zum hieſigen Ladenpreis (en gros) den Gemeinden, ſelbſt bei Kleinigkeiten, ablaſſen, ſo daß die Gemeinden beim Detailliren derſelben noch einen Nutzen hätten. Wollen die Gemeinden durch Colporteurs auch Solchen, die nicht zu uns gehören, davon verkaufen, ſo iſt das um ſo beſſer. Am Ende jedes Jahres würde ich eine kurze Rechnung ablegen, um den Ueberſchuß zu zeigen.“ — Dem Herrn Bergmann iſt für ſein freundliches Anerbieten Dank abge⸗ ſtattet worden und den Gliedern der Synode wird anheimgegeben, ein Ver⸗ zeichniß der von ihnen gewünſchten Bücher an Herrn Bergmann einzuſenden, damit dieſer die Preiſe davon ihnen anzeigen und demnächſt Beſtellungen entgegennehmen und ausführen kann. — Alle Briefe über geiſtliche Angele⸗ genheiten wünſcht Herr Bergmann franco an Herrn Paſtor Brohm — alle Briefe über Geſchäftsgegenſtände aber franco an ihn zu adreſſiren. Die Verlagscaſſe anlangend, ſo will die Synode von Jedem (alſo auch von Solchen, die nicht Actien⸗Inhaber ſind!), der ihr Geld dazu leihen will, ſolches annehmen und, wie es gewünſcht wird, entweder baar, oder in Büchern zurückzahlen. Einzelne Beſchlüſſe. 1. Ein Vorſchlag, „daß die Gemeinden, welche keinen Deputirten ſchicken, oder die Paſtoren und Schullehrer, welche zu den Synodalſitzungen nicht erſcheinen können, ihre Entſchuldigungsſchreiben (natürlich unter An⸗ gabe der Gründe ihrer Verhinderung) künftig ſo kurz wie möglich faſſen möchten“, wurde angenommen. 2. Ein Brief vom Herrn Miſſionszögling Sommer aus Frankenluſt, Mich., wurde mitgetheilt, in welchem derſelbe um einen Prediger für die Lutheraner in Grand Rapids bat. — Beſchloſſen, daß ihm ge⸗ ſchrieben werde, die Synode könne zwar jetzt jenen Lutheranern keinen Pre⸗ diger ſenden, wolle aber dafür ſorgen, daß ein rechtgläubiger Prediger ihre Angelegenheit unterſuche und ſie demnächſt von Zeit zu Zeit mit den Gna⸗ denmitteln verſorge. 3. Die Gemeinde des Herrn Paſtor Clöter zu Saginaw City, Mich., bat die Synode um Unterſtützung. Die Synode erklärte: Als Synode könne ſie jetzt darauf nicht eingehen, weil ſie ſchon anderweit zu viele Verpflichtungen übernommen habe. Doch ſollte dieſer Hülferuf von allen Gemeinden wohl beherzigt werden, weil Saginaw City hinſichtlich der Ein⸗ wanderung und für die Miſſion ſehr wichtig ſei. 4. Beiläufig wurde der von Herrn Ludwig in New York herausgegebene „kleine Catechismus des ſel. Dr. Martin Luther, nebſt den gewöhnlichen