# LCMS Convention Proceedings_St. Louis Missouri_1850_S140 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) — 140 — die Kinder fremder Confeſſions⸗Genoſſen zurückweiſet, wehret denenſelben offenbar, zu JEſu zu kommen, und hat es daher auf ihrem Gewiſſen, wenn die Kleinen in falſche Lehre gerathen und verloren gehen. Die zu 3. ausgeſprochene Anſicht: als ſei der Bann nicht nöthig ꝛc., billigt die Synode nicht, da es nicht in unſerer Willkür ſteht, den von Chriſtus gebotenen Bann zu üben oder nicht. Sie hätte lieber geſehen, es wäre auf die Frage vom Banne geantwortet worden: daß zwar nicht geſagt werden könne, die Kirche beſtehe da nicht mehr, wo der Bann nicht geübt werde; daß aber die Gemeinde gegen des HErrn Chriſti Gebot ſün⸗ dige, welche die Ausübung des Bannes unterlaſſe. ad 5. Die Herausgabe des erwähnten Leitfadens anlangend, ſo wer⸗ den die Glieder der Chicago⸗Conferenz ermuntert, den übernommenen Plan baldmöglichſt auszuführen und die Ausarbeitung des Buches der Synode zur Genehmigung, reſp. Verbeſſerung vorzulegen. ad 9. Was die von dem Präſidenten der Verein. Staaten oder dem Gouverneur ꝛc. ausgeſchriebenen Buß⸗ und Bettage betrifft, ſo iſt zu bemer⸗ ken, daß ſolche nicht geboten, ſondern nur empfohlen werden, daher es ſelbſt keine Uebertretung eines weltlichen Gebots iſt, wenn man ſie nicht hält. Doch ſollte man um ſo bereitwilliger ſein, ſolchen obrigkeitlichen Empfehlun⸗ gen nachzukommen, als wir ein Mal darin doch ein gewiſſes religiöſes In⸗ tereſſe der Obrigkeit erkennen, zum Andern nach der chriſtlichen Liebe aber auch darauf ſehen müſſen, daß wir nicht Andere, welche dergleichen Tage halten, ärgern. Nur alsdann hätten wir uns dagegen zu ſträuben, wenn die Obrigkeit ſolche Feiertage ꝛc. uns gebieten wollte, da dies eine Ver⸗ miſchung des geiſtlichen und weltlichen Regiments ſein würde. ad 10. Die Betheiligung bei den amerikaniſchen Bibelgeſellſchaften betreffend, ſo glaubt die Synode, daß gar keine Urſache dazu vorhanden und die lutheriſche Kirche ſehr wohl im Stande ſei, eine eigene Bibelgeſellſchaft zu gründen. Dies wäre aber jetzt gar nicht erforderlich, da durch Herrn Bergmann (ſiehe den Abſchnitt „Verlags⸗Geſellſchaft“) die Bibeln bezogen und allenfalls an verſchiedenen Orten, als Cincinnati ꝛc., Niederlagen errichtet werden könnten. ad 12. a. Der Herr Profeſſor Walther iſt erſucht worden, über das Verhältniß der Taufe Johannis zu Chriſti Taufe einen Aufſatz im „Luthe⸗ raner“ zu veröffentlichen. ad 12. b. Die Synode iſt der Meinung, daß ſich mehr für als wider die Selbſtcommunion der Pfarrer ſagen laſſe und daß es wohl ſchwerlich erwieſen werden könne, daß Luther in ſeinen ſpäteren Schriften mehr dawider als dafür geſchrieben habe. In den übrigen Punkten ſtimmt die Synode der Conferenz bei. Die New York Conferenz ſpricht in ihrem Protokolle v. 28. bis 29. Auguſt d. J. die Bitte aus, die Synode wolle ihr, in Berückſichtigung ihrer Localverhältniſſe, die Bildung einer Zweigſynode geſtatten, oder ſie zu einer mit gewiſſen Privilegien verſehenen Conferenz vereinigen. Im Allge⸗ meinen bemerkt ſie, daß wohl die Gefahr einer einſeitigen Richtung ſo abge⸗ ſchloſſener Kreiſe nicht zu fürchten ſei; daß die Erbauung kleinerer Kreiſe die Erbauung des Ganzen vielmehr fördern möge. — Es wird an die Gleich⸗ gültigkeit der Gemeinden in Bezug auf die Synode und deren Berathungen erinnert, die erfolgen müſſe, wenn ſie eben Alles nur wie aus weiter, weiter Ferne vernähmen; und an die traurige Nothwendigkeit für einen Prediger im Oſten, ſo haltlos und ohne alle Controle durch kirchliche Auctoritäten dazuſtehen. Das vortreffliche Inſtitut der Viſitationen erſtrecke ſich nicht bis