# LCMS Convention Proceedings_St. Louis Missouri_1850_S139 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) — 139 — 7. Auf die Frage: „Wie weit iſt die Ermahnung an das Volk, zum heiligen Abendmahl zu kommen, auszudehnen?“ antwortete die Conferenz, daß der Prediger, nach Luthers Ermahnung in der Vorrede zum kleinen Kate⸗ chismus, den Nutz des Gebrauchs, ſowie den Schaden der Verachtung des hochwürdigen Sacraments recht herausſtreichen, aber dabei ja nicht Zeit und Stunde beſtimmen, alſo kein Geſetz daraus machen müſſe. 8. „Worauf hat der Prediger bei ſeinem täglichen Wandel beſonders zu ſehen, damit er ein unverletzt Gewiſſen behalte?“ Indem ſie nun beſondere Rückſicht auf den Wandel der Prediger im Umgange mit Andern nahm, kam die Conferenz zu der Ueberzeugung, daß der Prediger, bei ſorgfältiger Ver⸗ meidung alles affectirten Weſens, ſich vielmehr eines ernſten, als eines zu freien Weſens zu befleißigen habe. Im Umgange mit Ungläubigen empfahl die Conferenz ihren Gliedern, ſich eher zu hüten, den Glauben durch Schwei⸗ gen zu verleugnen, als zu ſehr zu befürchten, durch ein Bekennen des Glau⸗ bens Anſtoß zu geben. 9. Die der Conferenz vorgelegte Frage: „Soll man Buß⸗ und Bet⸗ tage, die von nichtlutheriſchen, ja offenbar gottloſen Präſidenten, Gouver⸗ neuren und anderen weltlichen Beamten anempfohlen werden, beobachten?“ beantwortete dieſelbe mit Ja!, inſofern jene Empfehlung als weltlich und nicht als göttlich Gebot anzuſehen ſei; auch ſei man um der Liebe des Näch⸗ ſten willen zur Beobachtung derſelben gehalten. 10. „In wieweit kann und ſoll ſich ein lutheriſcher Prediger mit För⸗ derung der amerikaniſchen Bibelgeſellſchaft befaſſen, die aus Gliedern aller Secten beſteht, wenn er ſelbſt Vortheile von derſelben genießen will?“ Die Conferenz meinte, daß man bei gegenwärtigem Nothſtande hier zu Lande, wonach es unſerer Kirche unmöglich iſt, den Verlag von Bibeln und Teſta⸗ menten ſelbſt zu beſorgen, allerdings mit gutem Gewiſſen die von der Bibel⸗ geſellſchaft verlegten Bibeln und Teſtamente als Handelsartikel käuflich an ſich bringen könne, wenigſtens ſo lange man nicht mit Grund befürchten müſſe, daß jene unioniſtiſche Geſellſchaft zur Beförderung ihrer Irrthümer den Text der Bibel abſichtlich entſtelle; doch ſolle man ſich auf keine Weiſe der Bibelgeſellſchaft z. B. als Agent nähern, um nicht den böſen Schein zu geben, als billige man die unioniſtiſche Richtung derſelben. 11. Am letzten Conferenztage, Vormittags, wurde dann vom Herrn Paſtor Keyl, im Auftrage des Präſes der Synode, ein Examen mit dem Pfarramts⸗Candidaten Herrn Weyel vorgenommen, wodurch ſich die Con⸗ ferenz für befriedigt erklärte. 12. Darauf beſchäftigte ſich die Conferenz mit folgenden beiden Fragen: a. „Wie verhält ſich die Taufe Johannis zur chriſtlichen Taufe?“ worauf Herr Paſtor Keyl als ſeine Ueberzeugung ausſpricht: die Taufe Johannis ſei nur ein äußerlich Zeichen und Vorbild der Taufe Chriſti, weshalb alle, die von Johannes getauft waren, noch die Taufe Chriſti hätten empfangen müſſen, Act. 19. Für dieſe Behauptung führt Herr Paſtor Keyl eine Stelle aus Luthers Werken vom Jahre 1520 an. b. „Was iſt für und wider die Selbſtcommunion der Pfarrer zu ſagen?“ Die Meinung der Conferenz iſt, daß ſich ebenſoviel dafür als dawider ſagen laſſe, und wurde bemerkt, daß Luther in ſeinen ſpäteren Schriften mehr dawider als dafür ſei. Erklärung der Synode über vorſtehendes Protokoll: ad 1. Es iſt zu bedauern, daß es leider bis jetzt in einzelnen unſerer Gemeinden noch vorgekommen iſt, Kinder fremder Confeſſionsgenoſſen ent⸗ weder gar nicht zur Schule anzunehmen, oder doch nur ungern; es iſt ja unſere Pflicht, dem Befehle des HErrn JEſu: „Weide meine Lämmer“ und „laſſet die Kindlein zu mir kommen“ ꝛc. zu folgen; eine Gemeinde, welche