# LCMS Convention Proceedings_St. Louis Missouri_1850_S129 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) — 129 — noch vorhandenen Verhältniſſen und in Betracht des geringen Ge⸗ halts, den wir ihm bieten konnten, unſere dankbarſte Erkenntlichkeit und Berückſichtigung erfordert. Wir erachten uns daher verbunden, der Ehrw. Synode Herrn Nitzſchke zu fernerer Berückſichtigung auf eine oder andere Weiſe hierdurch beſtens zu empfehlen. Wir werden mit Gottes Hilfe uns beſtreben, die Anſtalt auch ferner nach Kräften zu unterſtützen, und haben, was die Gemeinde zu St. Louis anlangt, außer den Beiträgen der Gemeindeglieder den vom Vertrieb des in unſerem Verlage herausgegebenen Geſangbuchs in der Caſſe verbleibenden Ueberſchuß, ſowie den unſerer ſogenannten Kirchhofscaſſe zu dieſem Zwecke beſtimmt. Der Segen des HErrn kröne die Anſtalt für und für. St. Louis, Mo., und Altenburg, Perry Co., Mo., den 8. Oct. 1849, und den 4. Juni 1850. Die Evang.⸗Luth. Gemeinde Ung. Augsb. Conf. zu St. Louis, Mo., durch ihre Vorſteher: Carl Ferd. Wilh. Walther, Paſtor. Joh. Friedr. Bünger, Paſt. vic. Friedr. Wilh. Barthel. Carl Auguſt Gräber. Friedr. Siegm. Koch. C. Ferd. Rudloff. Joh. Carl David Römer. Johannes Bendel. Ernſt Moritz Große. Joh. Gg. Biſchoff. Die Evang.⸗Luth. Gemeinde Ung. Augsb. Conf. zu Altenburg, Perry Co., Mo., durch ihre Vorſteher: Georg Albert Schieferdecker, Paſtor. G. Klügel. Friedr. Fiſcher. Carl Jul. Otto Nitzſchke. Gottfr. Schmidt.“ Dieſe Uebergabe⸗Urkunde wurde der diesjährigen Synodalverſammlung vorgeleſen und einſtimmig beſchloſſen: „daß auf Grund derſelben die Ueber⸗ nahme der Anſtalt erfolgen und nunmehr zur Verabfaſſung der Conſtitution geſchritten werden ſolle.“ Dies geſchah, und wurden dann von der damit beauftragt geweſenen Committee in einer ſpätern Sitzung folgende Statuten für das Concordia⸗Collegium der evang.⸗luth. Synode von Miſſouri, Ohio u. a. Staaten zur Genehmigung vorgelegt und angenommen: § 1. Der Name der Anſtalt iſt: Concordia⸗Collegium (Concordia University) der evang.⸗lutheriſchen Synode von Miſſouri, Ohio und an⸗ deren Staaten. § 2. Das im Herbſt 1839 gegründete Concordia⸗Collegium iſt laut einer Schenkungs⸗Urkunde d. d. 8. October 1849, St. Louis, Mo., und 4. Juni 1850, Altenburg, Perry Co., Mo., von den deutſchen evang.⸗luthe⸗ riſchen Gemeinden an genannten Orten der deutſchen evang.⸗lutheriſchen Synode von Miſſouri, Ohio und anderen Staaten als alleiniges Eigenthum in beſter Form unter folgenden Bedingungen übergeben worden: 1. Daß es für immer der lutheriſchen Kirche diene und nur ihr Pre⸗ diger und Lehrer erziehe. 2. Daß als alleiniges Lehrmittel in dem Collegio die deutſche Sprache angenommen ſei und unverbrüchlich bleibe; wobei jedoch der auf den Gymnaſien und Univerſitäten in Deutſchland ſtattfindende Gebrauch der lateiniſchen Sprache bei gewiſſen Lectionen auch in beſagter An⸗ ſtalt in Anwendung kommen mag.