# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_November 1856_S335 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) Wie werden wahrhaft lutherische Gemeinden gegründet und erzogen? 335 Und möge es der Arbeit der Liebe auch nicht gelingen, den Sünder zu bekehren und seiner Seele aus dem Tode zum Leben zu helfen, so fließt doch großer Nutzen und Segen von ihr in die Gemeinde zurück; denn gerade durch solche öffentliche Handlung und Betheiligung der ganzen Gemeinde werden die Unlauteren heilsam erschreckt, die Aufrichtigen, aber in der Erkenntniß Schwachen gestärkt, die gläubigen und erfahrenen Christen mannigfaltig gefördert und befestigt und das ganze Gemeindewesen und Gemeindeleben nach dieser Seite hin in einen noch besseren Stand gesetzt, gerade indem jeder Einzelne auch hierin seiner gliedlichen Vereinigung mit dem Ganzen um so mehr bewußt und inne wird. Es ist deshalb höchlich zu beklagen, wenn sich lutherische Gemeinden hiesigen Landes dieses ihres evangelischen Grundrechtes, in der rechten Verbindung vom Lehramt und Hörerschaft selbstständig das Kirchengericht zu handeln, entweder freiwillig begeben und es dem Kirchenvorstand oder Kirchenrath zur Verwaltung übertragen, oder gar durch falsche Lehre von der Kirche und vom Predigtamte, unter dem Scheine göttlichen Wortes, dieses Rechtes sich berauben lassen, als sei es göttliche Ordnung, daß der Pastor und die andern Glieder des Kirchenvorstandes solches Gericht selbstständig und ausschließlich handeln, die andern Glieder der Gemeinde aber bloß stumme lernende Beisitzer oder gar nur solche seien, denen die Entscheidung „des hohen Rathes“ zu gebührender Nachachtung angezeigt würde. Solche papenzende Lehre aber ist eben so sehr dem Evangelio in Matth. 18, 17., Apg. 15., 1 Cor. 3, 21—23., 1 Petr. 2, 9., 1 Joh. 4, 1., 1 Thess. 5, 21. u. a. St., als dem Zustande und der Verfassung der apostolischen Gemeinden zuwider, darin nicht einmal die hohen Apostel, als ein göttliches Recht, das Kirchenregiment beanspruchten, als ihren Personen zustehend, sondern sich immerdar nur als Lehrer, Mitälteste und Väter in Christo ansahen, und durch und nach Gottes Wort mittelst der Gemeinden Alles ordnen, richten und schlichten ließen, wie aus Apg. 6, 5., 15, 2., 1 Cor. 5, 4., 2 Cor. 2, 6. u. a. St. erhellt. Darum ist es dem Evangelio und dem apostolischen Vorbild gemäß, unsere Gemeinden zur sorgfältigen und geschickten Ausübung der Kirchenzucht bis zum letzten Grade derselben, nämlich der Ausschließung von der Gemeinde, allmählig heranzuziehen; denn auch hierdurch wird eine mannigfaltige liebliche und segensreiche Frucht erzielt. Zum Ersten nämlich wird die Gemeinde auch dadurch sich dessen immer mehr bewußt, daß und wie sie durch solches Thun, eben als Gemeinde, die Ehre Gottes fördere, dessen heiliger Wille ist, daß die offenbar Bösen und Unbußfertigen von seiner Gemeinde hinausgethan und das Heiligthum nicht den Hunden gegeben, die Perlen nicht vor die Säue geworfen werden, ob sie durch solche ernste Zucht und gerechte Strafe Gottes möchten in sich schlagen und reumüthig wiederkehren. Zum Andern wird die Gemeinde, eben als solche, sich dessen immer mehr bewußt, daß sie nicht etwa eine bürgerliche Gemeinde und weltliche Polizei