# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_November 1856_S334 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 334 Wie werden wahrhaft lutherische Gemeinden gegründet und erzogen? Es wäre nun die Frage, wie der lutherische Pastor das evangelische Wesen zu bezeigen habe, wenn, möge der ursprüngliche Fall eine Privatbeleidigung oder ein öffentliches Aergerniß gewesen sein, der Schuldige nun bereits vor der Gemeindeversammlung steht? Was nun zunächst die Ansprache des Pfarrers an diesen letzteren betrifft, so wird natürlich schon diese sich darnach richten, wie der zu Ermahnende sich herangelassen habe, dieser nämlich erscheint entweder frech, trotzig und böswillig verstockt und nur zur Verhöhnung, nicht aber zur Versöhnung der Gemeinde, oder vom heil. Geiste in seinem Herzen und Gewissen bereits zerschlagen und zerknirscht, also daß er seine Sünde reumüthig auch vor der Gemeinde erkennt und bekennt und herzlich und dringend um Vergebung des gegebenen Aergernisses bittet, oder er ist gleichsam in einem mittlern Zustande, also daß er weder als vom Teufel verhärtet, noch vom heil. Geiste sonderlich zerbrochen erscheint oder er ist unter dringendem Verdachte der Heuchelbuße. Im ersten Falle wird er den evangelischen Sinn, der je sich immer auf die Ehre Gottes und des Nächsten Besserung hinaus richtet, also beweisen, daß er gerade die härtesten Donnerkeile und die schärfsten Strafdrohungen des göttlichen Gesetzes, sonderlich aus den Strafreden der Propheten anwendet, um, wo möglich, das harte Herz zu brechen; im andern Falle, der freilich leider selten genug ist, wird es ja zugleich seines eigenen Herzens Lust und Freude sein, durch den lieblichsten und süßesten Gnadentrost des Evangeliums den reumüthigen Sünder wieder aufzurichten; im dritten Falle wird es ihm obliegen, auf angemessene Weise theils das verschärfende Gesetz, theils aber auch das lockende Evangelium derartig anzuwenden, daß, ob Gott will, der Sünder jetzt reumüthig erkenne, daß und wie er sich bisher weder durch den Ernst, noch durch die Güte Gottes habe zur Buße leiten lassen, daher es denn dahin gekommen, daß er in diesen ärgerlichen Sündenfall gerathen sei und jetzt vor der Gemeinde stehe und allerdings hohe Ursache habe, dieselbe um Vergebung zu bitten. Im vierten Falle endlich ist kein anderer Rath, als die schreckliche Seelengefahr und den Greuel der Heuchelbuße mit dürren und klaren Worten dem Schuldigen vorzuhalten, wie sie eine arge Verspottung Gottes, des allwissenden Herzenskündigers, eine Art geistlicher Selbstmord, ein schändlicher Betrug der Gemeinde sei und statt der Vergebung Gottes Ungnade und Zorn, Trübsal und Angst über die Seele bringe, die Gott dann leichtlich könne anlaufen lassen zum ewigen Verderben. Wo nun eine Gemeinde mit evangelischer Weisheit zur vollständigen Ausübung der Kirchenzucht allmählig herangebildet ist, da wird der Pastor in all diesen so eben erwähnten Fällen an einzelnen Gliedern sicherlich treue und geschickte Mithelfer und Mitarbeiter haben, also daß der sündigende Bruder „von Vielen gestraft,“ ermahnt, gebeten, auch mit Thränen der Liebe Christi an sein Herz gedrungen wird, damit er dem heil. Geiste Raum gebe und gründlich und rechtschaffen Buße thue gegen Gott und Menschen.