# LCMS Convention Proceedings_St. Louis Missouri_1849_S100 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) — 100 — Synode die Gaben des Geiſtes nicht alſo räumlich vertheilt, daß ſie bei Er⸗ richtung von Zweigſynoden dennoch ſich gleichgut zu gemeinſamem Nutz erweiſen ſollten. Dagegen wird der bisher ſo reiche Segen unſerer Ver⸗ ſammlungen, ſelbſt wenn ſie auch von Einzelnen nur ſpärlich beſucht werden können, immerhin nach allen Seiten in die Gemeinden und zu den lieben Amtsbrüdern getragen, die etwa nicht Theil nehmen konnten. Ja, durch den Druck unſerer Synodalverhandlungen wird er ſogar in die weiteſte Entfer⸗ nung hin verbreitet. Die Synode erkennt es daher für ihre heilige Pflicht, der augenſcheinlich beſſeren Erreichung ihrer wichtigſten Zwecke die Rückſicht auf Schwierigkeiten unterzuordnen, die bei der großen Ausdehnung den Einzelnen entgegentreten, die aber auch bei den eigenthümlichen Ortsverhältniſſen ſelbſt durch die Er⸗ richtung von Zweigſynoden nur zu einem geringen Theil beſeitigt werden dürften. Dabei fühlt ſie ſich gedrungen, alle ihre Glieder und jeden Einzel⸗ nen insbeſondere ernſtlich zu ermahnen, daß doch ein jeglicher, ſoviel immer an ihm liegt, zur Erreichung ihrer gemeinſamen Zwecke beitragen wolle, und die entgegentretenden Hinderniſſe durch brünſtiges Gebet und mit freudigem Glaubensmuth bekämpfe und zu überwinden ſtrebe. Der HErr aber, der uns durch die Eine Taufe zu Einem Glauben in dem Einen Geiſt berufen hat, der wolle uns alleſammt einmüthiglich erhalten im lauteren Bekenntniß der Einen Wahrheit bis an's Ende. Einzelne Beſchlüſſe. Außer den in obigen Abtheilungen an ihrem Orte bereits mitgetheilten Beſchlüſſen finden ſich noch einige andere, welche mit den dort referirten Ge⸗ genſtänden nicht in unmittelbarer Verbindung ſtehen, unter welchen folgende hiemit zur allgemeinen Kenntniß gebracht werden: 1. Auf Antrag des Präſes beſchloß die Synode, aus ihrer Mitte einen Delegaten an die nächſte Verſammlung der evang.⸗lutheriſchen Synode von Tenneſſee abzuſenden, und beſtellte dazu den Vicepräſes Dr. W. Sihler. 2. Auf den Wunſch mehrerer Synodalglieder beſchloß die Synode, Dr. W. Sihler aufzufordern, die früherhin von ihm angekündigte Schrift: „Warum biſt du ein Lutheraner?“ baldigſt abzufaſſen und herauszugeben. 3. Zur Unterſtützung der kirchlichen Anſtalten faßte die Synode den Beſchluß, daß alle in ihrem Synodalverbande ſtehenden Prediger bei jedes⸗ maliger Verſäumniß der jährlichen Synodalverſammlungen fünf Dollars in die Seminarcaſſen einzahlen ſollen, es ſei denn, daß der Ausbleibende auch dieſes Geld nicht aufzubringen im Stande ſei. 4. Auf Antrag des Präſes faßte die Synode noch folgenden Beſchluß: „Die Synode beſchließt, daß es den Predigern ihres Verbandes nicht erlaubt ſei, Solche in ihren Gemeinden an ihrer Statt predigen zu laſſen, welche ſich nicht eigens für das heilige Predigtamt vorbereiten, oder vor⸗ bereitet haben, bevor die dem Pfarrer vorzulegende Predigt rechtgläubig befunden worden iſt. Gottesdienſt während der Synodalverſammlung. Wie bereits zu Anfang dieſes Berichts erwähnt, wurden auch während der diesjährigen Synodalzeit an den Abenden mehrerer Wochentage und an den beiden Sonntagen öffentliche Gottesdienſte gehalten, an welchen nicht nur die Glieder der Ortsgemeinde, ſondern auch viele Auswärtige durch zahl⸗ reiche Beſuche Theil nahmen.