# LCMS Convention Proceedings_St. Louis Missouri_1849_S84 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) — 84 — No. 4. „Die Erklärung auf die von der Synode zur Conſtitution beſchloſſenen Abänderungen“ u. ſ. w. — Siehe zweiten Synodalbericht, Seite 62. No. 5. „Wenn den Cap. II, §§ 1. 2. 3. 4. 5. 6. angegebenen Bedin⸗ gungen“ u. ſ. w. — Siehe ebendaſelbſt. Von 1849. No. 6. „Sollten zwiſchen den Synodalverſammlungen“ u. ſ. w.“ — Siehe dieſen Synodalbericht oben unter der Rubrik: „Aus⸗ ſchließung und Austritt von Synodalgliedern.“ Collegium zu Altenburg. Ein wichtiger Gegenſtand, welcher der Synode zu abermaliger Bera⸗ thung vorlag, war die Angelegenheit der Altenburger Anſtalt. — Gegen die in vorjähriger Synodalverſammlung nach ſorgfältiger Ueberlegung als zweckmäßig erkannte Verpflanzung derſelben nach St. Louis hatte die Ge⸗ meinde in Altenburg jetzt eine Vorſtellung bei der Synode eingereicht, in welcher ſie auf's Neue die Gründe darlegt, weshalb das College in Alten⸗ burg belaſſen und nicht nach St. Louis verlegt werden ſollte. Die Synode verfehlte auch nicht, dieſen Gründen die größte Aufmerk⸗ ſamkeit zu widmen und ſie der ſorgfältigſten Prüfung zu unterwerfen; ſie gewann aber eben dadurch auf's Neue die Ueberzeugung, daß, wenn man eine kräftigere Entwickelung und größere Wirkſamkeit der Anſtalt ſelbſt und damit das Wohl der Kirche überhaupt zum Hauptaugenmerk mache, weit mehrere und wichtigere Gründe vorhanden ſeien, die Anſtalt nach St. Louis zu verlegen, als ſie in Altenburg zu belaſſen; — ſie übertrug es ſodann einer Committee, ein ausführliches Antwortſchreiben an die Gemeinde in Alten⸗ burg abzufaſſen, und war einſtimmig dafür, daß die beabſichtigte Verlegung baldmöglichſt geſchehen ſolle. Bei ſpäterer Wiederaufnahme dieſes Gegenſtandes kam zunächſt die an jener Anſtalt zu beſtellende Profeſſur zur Sprache. Außer dem bereits am College ſtehenden Herrn Rector Gönner und einem an die Stelle des Paſtors Löber zu berufenden Profeſſors der Theologie wünſchte die Synode zwar, noch einen dritten Profeſſor, mit beſonderer Berückſichtigung der engliſchen Sprache, anſtellen zu können; doch mußte ſie die Erfüllung dieſes Wunſches vorläufig hinausſtellen, da die Errichtung des Seminargebäudes in St. Louis und die übrigen Bedürfniſſe der Anſtalt alle ihr bis jetzt zu Gebote ſtehenden Mittel in Anſpruch nehmen möchten. Mit dem Seminarbau ſoll ſobald als möglich der Anfang gemacht wer⸗ den, — und die Synode beſchloß, zu dieſem Zweck eine Baucommiſſion zu ernennen, die beſtehen ſoll aus nicht weniger als ſieben, und nicht mehr als elf Mitgliedern. Die Synode ernannte die Paſtoren Walther und Bünger, und überließ die Wahl der übrigen Glieder der Gemeinde in St. Louis. Dieſe Baucommiſſion ſoll aus ihrer Mitte einen beſondern Caſſirer erwählen und anſtellen, der über Einnahme und Ausgabe Rechnung zu führen und abzulegen hat; — ſie iſt auch verantwortlich für etwaige Anleihen, die ſie im Namen der Synode macht.