# LCMS Convention Proceedings_St. Louis Missouri_1849_S83 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) — 83 — „Sollten zwiſchen den Synodalverſammlungen von einzelnen Predigern, ſeien ſie ſtimmberechtigte oder berathende Mitglieder, offenbare Aergerniſſe in Hinſicht auf Lehre oder Wandel gegeben und auf Vorhaltung des Präſes und der andern Beamten nicht reumüthig er⸗ und bekannt und Beſſerung angelobt werden, ſo iſt der Präſes ermächtigt, ihre Mitgliedſchaft am Syno⸗ dalkörper bis zur nächſten Sitzung vorläufig aufzuheben und dies ſein Ver⸗ fahren auch zu veröffentlichen. Der Präſes iſt in dringenden Nothfällen ermächtigt, ſchon vorher öffentlich bekannt zu machen, daß das betreffende Glied in Unterſuchung ſei.“ Wie ebenfalls in der Synodalrede und im Jahresbericht bereits gemeldet, iſt nicht nur der vormalige Prediger zu Marion, Ohio, J. E. Schneider, durch ſeinen Abfall zur römiſchen Kirche, ſondern auch der vormalige Pre⸗ diger in und bei Pomeroy, Ohio, thatſächlich aus unſerm Synodalverband ausgetreten, indem letzterer durch ſeine Reſignation ſich der Unterſuchung der von der Synode beſtellten Commiſſion entzogen hat. Aus dem Bericht, welchen dieſe der Synode jetzt abſtattete, ergibt ſich, daß unter den acht von der Stadtgemeinde vorgebrachten Klagepunkten nur folgende drei unterſucht wurden: 1. Herr Romanowsky habe die Schule ver⸗ nachläſſigt; 2. den Confirmanden⸗Unterricht zu kurz gehalten und faſt gänzlich verſäumt; 3. die bereits eingeführt geweſenen Beichtanmeldungen fallen laſſen, — welche Beſchwerden ſich als begründet erwieſen. Da aber Hr. Romanowsky die fernere Theilnahme an den Verhandlungen abgelehnt und die Erklärung wiederholt habe, daß er die Gemeinde verlaſſen wolle, — die Gemeinde auch ihre Zuſtimmung gegeben habe, daß er reſignire, ſo ſei es unnöthig geweſen, die übrigen Klagepunkte weiter zu unterſuchen. Uebri⸗ gens habe die Gemeinde ausdrücklich erklärt, daß ſie mit deſſen Predigten ganz zufrieden geweſen ſei. — Die Commiſſion habe Tags darauf auch in der Landgemeinde eine Unterſuchung angeſtellt und Herrn Romanowsky dazu eingeladen, der aber abgelehnt habe zu erſcheinen, weil auch die Landgemeinde in ſeiner Reſignation mit einbegriffen ſei. Zuſätze zur Conſtitution. Die von der Synode im letzten und vorletzten Jahre aufgeſtellten Zu⸗ ſätze zur Synodalverfaſſung konnten auch dieſes Jahr noch nicht ihre Erledi⸗ gung finden, da es leider wiederum von den meiſten Gemeinden verſäumt worden war, ihre betreffende Erklärung an die Synode einzuſenden, woran zum Theil deren Prediger ſchuld waren, indem ſie eine ſolche Erklärung ihren Gemeinden nicht abgefordert hatten. Diejenigen unter ihnen, welche anwe⸗ ſend waren, verſprachen nun zwar, das Verſäumte baldigſt nachzuholen, und die Synode beſchloß, daß dies von allen rückſtändigen Gemeinden wenigſtens bis zur nächſtjährigen Synodalverſammlung geſchehen müſſe. Damit nun dies aber um ſo eher und vollſtändiger geſchehen möge, ſtellen wir dieſen Ge⸗ genſtand hier abſichtlich mit in den Vordergrund, und fügen zum Ueberfluß die Angabe der einzelnen Zuſätze bei; und zwar wie folgt: Von 1847: No. 1. „Da die Synode in Betreff der Selbſtregierung der einzelnen Gemeinden“ u. ſ. w. — Siehe erſten Synodalbericht, S. 7. No. 2. „Wenn die Synode nach Cap. IV, § 10. ihrer Conſtitution es unter ihren Geſchäftskreis ſtellt“ u. ſ. w. — Siehe erſten Synodalbericht, Seite 9. Von 1848: No. 3. „Weil wir zu der Ueberzeugung gekommen ſind“ u. ſ. w. — Siehe zweiten Synodalbericht, S. 44.