# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_November 1856_S331 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) Wie werden wahrhaft lutherische Gemeinden gegründet und erzogen? 331 ist, besonders verordnet und befohlen und sie ist eben so sehr gemäß der Liebe Christi, als der Heiligkeit, die da ist die Zierde des Hauses Gottes, d. i. seiner Gemeinde. Es kann natürlich hier nicht der Ort sein, sich des Weiteren auszubreiten über den Ursprung, die Beschaffenheit, die Verwirklichung und den Zweck dieser Kirchenzucht, sondern es soll nur der Nachweis geliefert werden, wie sie zum gesegneten Bestehen und Gedeihen einer evangelisch-christlichen d. i. lutherischen Gemeinde nothwendig und heilsam sei. Es wird hiebei nicht ohne Ursache gesagt: zum Bestehen; denn zum Entstehen solcher Gemeinde ist nichts als die Predigt des göttlichen Worts, resp. des Evangeliums, und die Verwaltung der Taufe, an denen erforderlich, die dieses Wort gläubig und willig annehmen; und es kann bei neu entstehenden Gemeinden unter Umständen eine ziemliche Zeit verlaufen, bis die Gemeinde theils in der Erkenntniß auch dieses Lehrstücks so weit erstarkt ist, theils sich unter die Zucht des göttlichen Wortes so weit begeben hat, um, nach der Weisung Christi, die vollständige Kirchenzucht auch bis zur äußersten Gewalt des Bindeschlüssels, d. i. bis zur Ausschließung aus der Gemeinde, bis zum Banne, in der Furcht des HErrn und im Gehorsam seines Wortes zu vollziehen. Denn es wäre sehr unweislich gethan und dem evangelischen d. i. lutherischen Geiste stracks zuwider, wenn ein Pastor in eben neugebildeten erkenntnißschwachen und rohen Gemeinden, deren Bestandtheile in Deutschland der Kirchenzucht völlig entwöhnt waren, alsbald dieselbe, nach kurzer voraufgegangener Belehrung, in strenger Formgerechtigkeit einführen wollte; denn nicht wenige, zumal der jüngeren, eifrigen, lutherischen Pfarrer, sind der Meinung, daß nur da eine rechtgläubige christliche Gemeinde sei, wo die Kirchenzucht in Schwang und Uebung gehe, ja daß auch sie ein wesentliches Kennzeichen und Merkmal der Kirche Christi sei; dies ist aber irrig; denn solche Kennzeichen können nur die eigentlichen Gnadenmittel, das reine Wort und Sacrament sein, durch welche die Kirche, als die Gemeinde der Gläubigen, entsteht und ohne welche sie unmöglich bestehen kann; da also, wo das Wort Gottes rein und lauter gelehrt und die Sacramente, dem Evangelio gemäß, gereicht werden, da ist, wie unser Bekenntniß aussagt, auch die Kirche Christi, die Gemeinde der Heiligen; nur was die Kirche wesentlich und bleibend bildet, kann auch nur wesentliches und bleibendes Kennzeichen der Kirche sein und nach Jes. 55, 10. 11. haben wir ja auch die Verheißung, daß wo die Gnadenmittel im Schwange gehen, jedenfalls auch Kinder Gottes, es seien deren viele oder wenige, dem HErrn geboren werden, wie der Thau aus der Morgenröthe. Es ist deshalb durchaus nicht der evangelischen Weisheit der lutherischen Kirche angemessen und vielmehr ein Kennzeichen eines dem gesetzlichen treiberischen Geiste der Reformirten verwandten unreifen und unweisen Eifers, wenn zumal jüngere lutherische Pastoren bei antretender Bedienung entweder neu entstandener oder älterer, aber durch handwerksmäßige Versorgung von Miethlingen und Bauchdienern verwahrloster, in der Erkenntniß noch schwa⸗