# LCMS Convention Proceedings_St. Louis Missouri_1848_S61 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) — 61 — Ein anderes Mitglied trug auf eine Recenſion des evangeliſchen Kate⸗ chismus im Lutheraner an. Ferner ſoll im nächſten Jahrgange des Lutheraners öfters auf den Gegenſtand des Gemeindeweſens in Betreff der Gründung und Einrichtung von Gemeinden zurückgekommen werden. Die Mitglieder der Synode, namentlich die voriges Jahr mit der Durch⸗ ſicht gewiſſer kirchlicher Blätter dieſes Landes beauftragt wurden, wurden aufgefordert, thätigern Antheil zu nehmen und reichlichere Beiträge für den „Lutheraner“ zu liefern. Auch wurde der Wunſch ausgeſprochen, der „Lutheraner“ möge von Zeit zu Zeit eine Mittheilung der politiſchen Ereigniſſe und Zuſtände der Zeit veröffentlichen. Dagegen wurde das Bedenken erhoben, der „Lutheraner“ möchte dadurch ſeinem Zweck und Weſen nach verlieren. Die Synode beſchloß jedoch in Erwägung der Wichtigkeit der gegenwär⸗ tigen Zeitverhältniſſe, über welche durch den „Lutheraner“ Kunde und ein möglichſt richtiges Urtheil zu erlangen manchem Leſer desſelben nicht nur erwünſcht, ſondern auch ſehr heilſam ſein dürfte, — daß ein Fach für ſolche politiſche Mittheilungen im „Lutheraner“ eröffnet, jede Partheifrage aber daraus entfernt gehalten werden ſolle; — und Paſtor Brohm in New York wurde als Mitarbeiter des „Lutheraners“ für dieſes politiſche Fach ernannt. In Berückſichtigung der überhäuften Geſchäfte des Präſes, der aus dieſer Urſache den Wunſch ausſprach, der Redaction des „Lutheraners“ enthoben zu werden, beſchloß die Synode, demſelben einen Schreiber und Corrector beizugeben und dieſem aus der Caſſe des „Lutheraners“ ein Gehalt zu reichen. Lehrgegenſtände. Der Präſes machte die Synode auf die in vorjähriger Synodalverſamm⸗ lung, mit Bezug auf Cap. V. § 8. der Conſtitution, beſtimmten Gegen⸗ ſtände aufmerkſam (ſiehe Synodalbericht Seite 8 und 9), welche im verfloſ⸗ ſenen Jahre in Wort und Schrift hauptſächlich getrieben werden ſollten; — dieſen Lehrgegenſtänden werden nun noch die „von der Obrigkeit und den Unterthanen, ſowie von Amt und Beruf der Prediger“ fürs nächſte Jahr hinzugefügt. Leſebuch und Spruchbuch. Die Synode hatte ſchon in der vorjährigen Synodalverſammlung be⸗ ſchloſſen, auf die Herausgabe eines Spruchbuchs und deutſchen Leſebuchs Bedacht nehmen zu wollen. Der Präſes ernannte deshalb in der diesjäh⸗ rigen Synodalverſammlung eine Committee, um den Plan zu einem deutſchen Leſebuch zu entwerfen. Dieſe legte nun ſpäter ihren Entwurf der Synode vor, der auch nach einigen Abänderungen angenommen wurde. Die Redaction des Leſebuchs übertrug die Synode dem Paſtor Löber und überließ demſelben, die Bearbeiter der einzelnen Theile des Buchs ſelbſt zu beſtimmen. Als Zeit, bis zu welcher das Manuſcript vollendet ſein ſolle, wurde die nächſtjährige Synodalverſammlung angeſetzt. Die Redaction des Spruchbuchs übertrug die Synode dem Paſtor F. Wyneken, und ernannte eine Committee, beſtehend aus den Paſtoren Dr. Sihler, Keyl, Crämer und dem Präſes, zur Prüfung der Vorlagen zu dieſem Spruchbuch.