# LCMS Convention Proceedings_St. Louis Missouri_1848_S60 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) Bürger auszuſöhnen und ſich ſeiner Gemeinde wieder anzuſchließen; — ob ſie mit Recht ſich den Namen der dortigen ev.⸗lutheriſchen Gemeinde zueignen, iſt uns unter obwaltenden Umſtänden ſehr zweifelhaft. Was endlich Paſtor Bürger betrifft, ſo wiſſen wir nicht, ob derſelbe neuerlich etwas verſchuldet habe; — ſtehen die Sachen aber noch ſo, wie ſie nach unſerm Bericht voriges Jahr ſtanden, ſo iſt es wenigſtens gewiß, daß derſelbe von den Einſendern mit Unrecht ein Winkelprediger genannt wird. In der zweiten Eingabe ſprechen ſich C. Faude und ſeine Mitgänger ſehr bitter und herausfordernd über einen Privatbrief aus, den Paſtor Walther an Paſtor Bürger geſchrieben, und der von dieſem in ſeiner Ge⸗ meinde zu Buffalo vorgeleſen worden ſei. — Da nun nach Cap. V. § 13. unſrer Conſtitution die Synode nur in ſolchen Fällen um Schlichtung obwaltender Streitigkeiten angegangen werden kann, wenn dabei — „die Regeln chriſtlicher Liebe und Ordnung nicht übergangen und verletzt werden“, in dem vorgelegten Brief aber offenbar die Ordnung unſers HErrn Chriſti, Matth. 18, 15—17. übergangen wird, nach welcher die Einſender ſich zuvör⸗ derſt an Paſtor Walther ſelbſt wegen jenes Briefs zu wenden hatten, ſo er⸗ klärte die Synode, daß ſie ſich in jene Privatſtreitigkeit durchaus nicht zu miſchen habe und daß ſie inskünftige ſolche ſchmähſüchtige Zuſchriften nicht mehr auf⸗ und annehmen werde. — Beſchwerde gegen Romanowsky. Da nach den frühern durch Paſtor Dr. Sihler beigelegten Mißhellig⸗ teiten zwiſchen Paſtor Romanowsky und deſſen Gemeinden zu Pomeroy und Cheſter Townſhip, Meigs Co., Ohio, neue Beſchwerden gegen denſelben durch den Deputirten A. Joachim vor die Synode gebracht wurden, Paſtor Roma⸗ nowsky aber, ohne irgend einen Entſchuldigungsgrund zu haben oder anzu⸗ geben, bei der Synodalverſammlung nicht perſönlich erſchienen war, und zu befürchten ſtand, daß auf ſchriftlichem Wege die Sache ſchwerlich erledigt werden dürfte, ſo ſah ſich die Synode genöthigt, eine Commiſſion zu ernen⸗ nen, die ſich nach dem Schluß der Synodalverſammlung nach Pomeroy be⸗ geben ſollte, um die gegen Paſtor Romanowsky vorgebrachten Klagepuncte an Ort und Stelle zu unterſuchen und, im Fall der Richtigkeit des angegebe⸗ nen Thatbeſtandes, denſelben zu ermahnen, daß er ſeine Sünde vor der Ge⸗ meinde bekenne, ſie um Verzeihung bitte und gründliche Beſſerung gelobe, für den Fall aber, daß dieſe nicht erfolgen ſollte, die Zuſtimmung der Synode zu geben, daß die Gemeinde ihn ohne weiteres entlaſſe. (Paſtor Romanowsky hat ſpäter in Gegenwart der Commiſſion reſignirt.) Der Lutheraner. Die Synode nahm den Antrag eines Abgeordneten an, welchen derſelbe im Namen mehrer Glieder ſeiner Gemeinde ſtellte, daß nämlich der „Luthe⸗ raner“ als Organ der Synode jederzeit ohne Schwierigkeit ſchriftliche Ein⸗ ſendungen aufnehme, — beſonders Zeugniſſe alter lutheriſcher Lehrer — zu freier Beſprechung und Beleuchtung der jedesmal vorliegenden Kirchen⸗ und Gemeindefragen; — es ſei denn, daß der Redacteur ſich vor der Synode wegen Nichtaufnahme einer ſolchen Einſendung durch den Beweis rechtfertigen könne, daß die Aufnahme nicht zum Wohl der Kirche gedient haben würde.