# LCMS Convention Proceedings_St. Louis Missouri_1848_S59 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) — 59 — beitragen könnten, was ſchon bei dem erſten Punkt widerlegt iſt. Da ſie ſich aber beſonders an dem von uns gebrauchten Ausdrucke, — „eine geſunde, nicht ſchriftwidrige Verfaſſung trage auch das Ihre zum Gedeihen der Kirche bei“ — geſtoßen haben, ſo erklären wir hiemit nochmals, daß wir damit unſrer Verfaſſung keineswegs zuſchreiben, was allein und ausſchließlich den Gnadenmitteln zukommt, ſondern daß ſie nur in dem Sinne zum Gedeihen der Kirche beitrage, wie wir es zum Beiſpiel von der Sonntagsfeier ſagen können u. ſ. w. In Betreff der Beſchuldigung, als ſeien wir in unſerm Synodalbericht mit Unwahrheit umgegangen, wird ferner bemerkt: Nicht nur die Committee iſt Zeuge, daß Paſtor Geyer alljährliche Synodalverſammlungen abſolut verworfen habe, ſondern dies iſt auch erſichtlich aus deſſen Eingabe; — und daß Herr Hökendorf jene Behauptung widerrufen habe, auch dafür ſind nicht nur Glieder der Committee Zeuge, ſondern dies bezeugt auch die zweite Ein⸗ gabe des Herrn Paſtors Geyer, in welcher derſelbe jene Behauptung offenbar fallen gelaſſen und nur darauf beſtanden hat, daß wir keine Synodalver⸗ faſſung zum Gedeihen der Kirche aufrichten dürften. Die Synode erklärte ſchließlich, daß ſie inskünftige nur auf ſolche Ein⸗ ſendungen Rückſicht nehmen werde, die Sachen enthalten, welche in ihren Kreis gehören, oder ein Gutachten verlangen und dergl. nach Cap. IV. § 9. und Cap. V. § 13. unſrer Conſtitution, diejenigen aber abweiſen werde, die nur feindliche Angriffe auf die Synode enthalten, zu welchem Zwecke öffent⸗ liche Blätter benutzt werden mögen. Faude'ſche Sache. Dasſelbe ſah ſich die Synode genöthigt in Bezug auf zwei Eingaben von Herrn C. Faude und deſſen Committenten, und zwar mit noch ſtärkerm Nachdrucke zu erklären. In der erſten dieſer beiden Eingaben leugnet derſelbe nicht nur, was er voriges Jahr vor der Committee zugeſtanden hatte, daß nämlich die Zu⸗ rückweiſung eines Unverſöhnlichen vom heiligen Abendmahl von Seiten des Paſtor Bürger kein Bann geweſen ſei und daß er und ſeine Com⸗ mittenten ſich der Uebertretung des Gebots der Liebe gegen ihren Seelſorger ſchuldig gemacht hätten, ſondern er nimmt ſich auch heraus, über alte Paſtoren unſrer Tage ein richterliches Urtheil zu fällen, und beſchuldigt die Mitglieder jener Committee, ſie hätten ihn nicht ſattſam hören wollen und partheiiſch geurtheilt, da ſich dieſe doch wohl bewußt ſind, daß ſie nicht nur mit Scho⸗ nung und Geduld verfahren, ſondern ſich auch alle mögliche Mühe gegeben haben, die ganze Streitſache gütlich und friedlich beizulegen, ſo, daß zuletzt auch beide Theile zufrieden geſtellt ſchienen, was C. Faude und ſeine Genoſ⸗ ſen um ſo eher auch wirklich hätten ſein können, da Paſtor Bürger demüthige Zugeſtändniſſe gemacht hatte, die im Synodalbericht veröffentlicht worden ſind und welches letztere ſie wenigſtens von der Unpartheilichkeit und Richtig⸗ keit des Synodalberichts hätte überzeugen ſollen. — Allein das ganze Schrei⸗ ben offenbart einen Sinn, der mit Mißtrauen und Vorurtheil gegen uns erfüllt iſt und der, ohne weitere Belehrung zu begehren, das letzte Wort be⸗ haupten zu müſſen glaubt, weshalb es denn auch vergebliche Mühe wäre, wenn wir uns gegen ihre einzelnen Vorwürfe noch weiter rechtfertigen wollten. Es ſcheint ferner aus dem Schreiben hervorzugehen, daß C. Faude und ſeine Genoſſen ſich unter einander ſelbſt das heilige Abendmahl reichen; — ob ſie aber alles gethan haben, was ſie thun konnten, um ſich mit Paſtor