# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_November 1856_S329 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) Zu der Lehre von der Gnadenwahl und einigen damit zusammenhängenden ꝛc. 329 den Meisten wiederum vereitelt zu werden? Der vorhergehende Wille, das erste jener beiden Momente, das gnadenvolle ernstliche Verlangen, daß Niemand verloren werde, Ezech. 18, 23., hat die Allgemeinheit der Versöhnung Jesu Christi und der göttlichen Gnadenberufung (in der prophetischen und apostolischen Offenbarung Gottes, deren Nachklänge bei den Heiden im Alten wie Neuen Testament ihre leider so verunstalteten Sagen enthalten,) unmittelbar zur Folge; weil aber das zweite, der nachfolgende Wille, Joh. 6, 39., ihn bedingt durch den des Geschöpfes, keineswegs in synergistischer Bedeutung, wenn anders keine gratia irresistibilis festgehalten werden soll, worauf beruht denn da der Glaube, daß die Verwirklichung des göttlichen Zweckes überhaupt nicht hintertrieben werden könne? Auf dem ewigen Vorsatz Gottes, die in ihrem beharrenden Glauben Versehenen zu prädestiniren: wie es denn gewiß ist, daß, wenn Gott nicht zuvorerkannt, daß nicht alle Menschen (und Engel) verloren gehen würden, ihre Schöpfung gar nicht Statt gefunden hätte. Und wenn das ewige Licht gerade darum in die Welt gekommen ist, die Blinden sehend, aber die Sehenden blind und in denen, welchen es zum Fall und Gericht gesetzt ist, der Herzensgedanken bittere Feindschaft offenbar zu machen, auf daß sie unentschuldbar seien, ja die Kirche selbst durch des Glaubens Wirksamkeit die Macht besitzt, die Sünder nicht nur zu lösen, sondern auch zu binden auf eine für die Ewigkeiten gültige Weise, und die Engel einst zu richten — wie könnte es Teufeln und Menschen da gelingen, den in einandergreifenden mannigfachen Gliedern im Rathschluß des einigen Gottes, die Auserwählten durch Sich zu verherrlichen, anders Widerstand zu leisten, als daß sie ihre ohnmächtige Thorheit an den Tag nur bringen? Wir werden es hierbei allerdings dem Höchsten niemals wehren können, außer dem, was Er bereits kund gethan, auch Seine heimlichen Gedanken zu haben, denn Er wohnt in einem Heiligthum, da Niemand zukommen kann, und es ist unbegreiflich, wie Er regieret, bis das Weltgericht am letzten aller Tage uns eine vollkommene Theodizee enthüllt; daß aber der Gegensatz zwischen einem verborgenen und geoffenbarten göttlichen Willen zur reinen Negation des letztern werden sollte, ist um so weniger in der Schrift gegründet, je klarer der Widerspruch schon längst nachgewiesen worden, darein sich die Vertheidiger des Partikularismus selbst verwickeln; denn ihr verborgner Gotteswille ist vielmehr der offenbare, sie könnten ja von seinem Inhalt und Bedeutung, von seinem Verhältniß zu dem offenbaren sonst nichts wissen; ihr offenbarer Wille wiederum ist ein verborgner, er offenbaret Nichts, ja er verbirgt nur den wahren Willen Gottes, soweit er jenem widerstreitet. Bei Luthern wird der Unterscheidung, wie wir unten sehen werden, in keinem Maß Verkümmerung des Wortes evangelischer Verheißung je gestattet, auch nicht ein Gran des Giftes hat ihn angesteckt, von dem die Lehre eines decreti absoluti geschwängert ist, weil alle loci von den Gnadenmitteln, Taufe, Abendmahl, am bezeichnendsten hier Absolution, bei ihm die Universalität des göttlichen Rathschlusses laut verkündigen. (Vgl. Konkordienform. S. 1104 fg. lat. S. 807 fg. —) Wer