# LCMS Convention Proceedings_St. Louis Missouri_1848_S58 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) — 58 — Geyer'ſche Sache. Die Synode hatte die unangenehme Aufgabe, die vorigjährigen Ver⸗ handlungen mit dem Herrn Paſtor Geyer zu Watertown, Wisc., dieſes Jahr nochmal wieder auf⸗ und vornehmen zu müſſen, da derſelbe eine von ihm und einigen Gliedern einer Gemeinde unterzeichnete Schrift eingeſandt hatte, in welcher derſelbe nicht nur die früher gegen unſere Conſtitution gemachten Einwürfe wiederholt, ſondern auch die Synode beſchuldigt, ſie ſei „mit Unwahrheit umgegangen“, indem ſie im Synodalbericht vom vorigen Jahre ſage, Paſtor Geyer habe alljährliche Synodalverſammlungen verworfen, Herr Hökendorf aber, ſein Begleiter, habe ſpäter dieſen gegen unſere Conſtitution gemachten Einwurf zurückgenommen, — da doch der Secretär weiter nichts gethan, als daß er den betreffenden Committee⸗ bericht, der in der achten Sitzung der vorigjährigen Verſammlung (und zwar, wenn ich nicht irre, in Gegenwart des einen oder beider, ohne daß ſie gegen den Inhalt des Berichts Einſprache erhoben) der Synode vorgelegt wurde, im Synodalbericht Seite 8 sub a. b. c. treulich reſumirt hat, wo der Ausdruck „sub 1.“ unter c. auf die sub a. 1., angeführte Behauptung zurückweiſ't, wie jeder verſtändige Leſer ſehen muß, während ihn Paſtor Geyer auf den erſten Paragraphen ſeiner Eingabe bezieht — und auf dieſe Entſtellung hin den Synodalbericht der Unwahrheit beſchuldigt. — Die Committee, welche dieſes Jahr mit der Prüfung der Geyer'ſchen Eingabe beauftragt war, ſagt in ihrem Berichte: Bei ſorgfältiger Prüfung derſelben können wir nicht anders urtheilen, als daß Herr Paſtor Geyer und die Mitunterſchriebenen von der falſchen Vorausſetzung ausgehen, wir ſtell⸗ ten unſre Synodalverfaſſung den Gnadenmitteln gleich; denn 1. ſagt er: „ſoll eine menſchliche Ordnung dies ausrichten können, daß durch dieſelbe die Kirche gedeihe und mit erhalten werde, und daß ſie nicht bloß zu äußerer Ordnung und Wohlſtand diene, ſo muß allerdings ein beſtimmtes Wort Gottes da ſein des Befehls und der Verheißung.“ Abgeſehen von dem Widerſpruche, der in der Behauptung liegt, daß eine menſchliche Ordnung, wenn ſie zum Gedeihen der Kirche dienen ſolle, Gottes Befehl und Verheißung haben müſſe, — denn was Gottes Befehl und Verheißung hat, iſt nicht mehr eine bloß menſchliche Ordnung, ſondern eine göttliche, — ſo ergibt ſich aus den angeführten Worten ganz unverkenn⸗ bar die Anſicht der Einſender, als hielten wir unſere Synodalverfaſſung für ein Gnadenmittel, indem ſie als unſre Meinung hinſtellen, die Kirche werde durch die Synodalverfaſſung mit erhalten, da doch der Ausdruck „mit erhalten werden“ weder in der Conſtitution, noch im Synodalbericht be⸗ findlich, vielmehr in der Einleitung zur Conſtitution ausdrücklich erklärt worden iſt, daß die Kirche nur durch die reine und lautere Predigt des heiligen Evangelii und die richtige Verwaltung der heiligen Sacramente erhalten werde. 2. Obgleich die Einſender zugeſtehen, daß die Worte des Apoſtels 1 Cor. 14, 40. ihre rechte Anwendung haben, wenn von Ordnungen die Rede ſei, die man nach Umſtänden ändern und fallen laſſen könne, — trotzdem aber unſere Synodalverfaſſung Irrthum und Sünde nennen, ſo geht daraus hervor, daß ſie uns die Meinung aufbürden, als hielten wir unſere Synodal⸗ verfaſſung für abſolut nothwendig und unveränderlich, mithin für eine gött⸗ liche Ordnung; — wogegen wir aber nur hinzuweiſen brauchen auf Cap. VII. unſrer Conſtitution. 3. Geben ſie uns Schuld, wir ſetzten unſer Vertrauen auf die Synodal⸗ verfaſſung als auf ein Mittel, wodurch wir etwas zur Erhaltung der Kirche