# LCMS Convention Proceedings_St. Louis Missouri_1848_S48 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) — 48 — es als wünſchenswerth erkannte, daß den Studioſen ihre letzte Ausbildung in der Stadt gegeben werde, wenn auch für eine Gymnaſialanſtalt das Land vorzuziehen ſein möchte, ſo entſtand die Frage, ob es zweckmäßig ſein würde, jene Anſtalt dergeſtalt zu theilen, daß das Gymnaſium in Alten⸗ burg bleibe, das theologiſche Seminar aber nach St. Louis verlegt werde. Nach vielſeitiger Beſprechung obiger Frage wurde die fernere Erwägung dieſer Sache der betreffenden Committee überlaſſen und anempfohlen, auch beſchloſſen, denſelben Gegenſtand einer in dieſen Tagen zu berufenden Ge⸗ meindeverſammlung der Gemeinde zu St. Louis zur Berathung vorzulegen. Die Committee ſtattete nun ſpäter folgenden Bericht ab, der nach einigen Veränderungen angenommen wurde. Vorſchläge der vierten Committee in Betreff der Altenburger Anſtalt. Wir ſchlagen einer Ehrw. Synode vor, daß das Altenburger Gymna⸗ ſium und Seminar nach St. Louis verlegt werde, weil es für die Semina⸗ riſten ſehr wünſchenswerth iſt, daß ſie ihre letzte Ausbildung unter Verhält⸗ niſſen erhalten, in welchen ſie Gelegenheit bekommen, allgemeine Menſchen⸗ kenntniß zu ſammeln und ſich in den verſchiedenen Kreiſen des öffentlichen und Privatlebens bewegen zu lernen. So geeignet nun auch für das Gymnaſium das Leben auf dem Lande wäre, ſo ſtimmen doch, nachdem von der Gemeinde zu St. Louis namhafte Quellen zur Unterhaltung von Profeſſoren eröffnet worden ſind, folgende Gründe dafür, dieſe Anſtalt mit dem Seminar in St. Louis zu vereinigen: 1. Die Koſten für Errichtung und Unterhaltung der Gebäude werden vereinfacht. 2. Die Kräfte der Lehrer können ſich gegenſeitig ergänzen. 3. Die Seminariſten haben Gelegenheit, das Sprachſtudium fortzuſetzen. 4. Die Lage des für die Verlegung der Anſtalt von der Gemeinde in St. Louis angewieſenen Landes erſetzt einigermaßen die Vortheile des Landlebens für die Gymnaſiaſten. 5. Der Nutzen, der dadurch erwächſt, daß durch das Beſtehen eines College's hier mehr wiſſenſchaftliche Bildung im Allgemeinen be⸗ fördert wird. 6. Die Gefahr, daß in dieſen beiden Anſtalten bei räumlicher Trennung derſelben verſchiedene Richtungen aufkommen könnten. 7. Die Beſtimmung über die Reife eines Schülers, ob er nach St. Louis zu ſenden ſei, würde oft von Seiten der Eltern Mißvergnügen erregen. Die Committee hält dafür, daß nicht eher eine Conſtitution für dieſe Anſtalt entworfen werden ſollte, bis die Profeſſur der Theologie an derſelben beſetzt und die Anſtalt bereits in St. Louis einigermaßen eingerichtet iſt. Doch ſchlägt die Committee vor, daß für dieſe Anſtalt dieſelbe Aufſichts⸗ behörde und dasſelbe Wahlcollegium wie für das Fort Wayner Inſtitut be⸗ ſtellt, nur daß das vierte Glied der Aufſichtsbehörde aus der Hörerſchaft aus der Gemeinde zu St. Louis gewählt werde. Heidenmiſſion. Die Commiſſion für die Heidenmiſſion reichte bei der Synode folgende Schrift ein, in welcher ſie den Plan zur Gründung einer Miſſionscolonie im Territorium Oregon entwickelt und empfiehlt, und über ihre Correſpon⸗ denz mit auswärtigen Miſſionsfreunden und über den Zuſtand der Miſſion Frankenmuth Bericht erſtattet.